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Auszug - Bebauungsplan XIX-40i und Bebauungsplan XIX-59
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Die Beschlussempfehlung wird mehrheitlich bei drei
Enthaltungen abgelehnt. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Das
Bezirksamt wird ersucht, 1. den festgesetzten Bebauungsplan XIX-40i
umgehend so zu ändern, dass die Grundstücke Triftstraße 17, 19 und 21 sowie das
Grundstück Jean-Callas-Weg Nr. 4 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes
entlassen werden. 2. den noch nicht festgesetzten Bebauungsplan
XIX-59 ebenfalls umgehend so zu ändern, dass die Teile der Grundstücke
Triftstraße 19 und 21 sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
befinden. |
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