Auszug - Kommunale Beschäftigung - zum Nutzen des Gemeinwesens und der Arbeitslosen  

 
 
Sonder-Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft (31) gemeinsam mit dem Ausschuss Gesundheit und Soziales (54)
TOP: Ö 1
Gremien: Ausschuss für Wirtschaft und öffentliche Ordnung, Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 27.10.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0812 Kommunale Beschäftigung - zum Nutzen des Gemeinwesens und der Arbeitslosen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll
Beschluss

1

 

 

1. Nach kurzer Begründung des Antrages durch Herrn Kirchner gibt Herr Froitzheim von der Agentur für Arbeit eine Information zur vorgesehenen Arbeit der ArGe. Er stellt dabei fest, dass es im Rahmen der ArGe verschiedene Möglichkeiten der Beschäftigung für ALG II- Bezieher  gebe.  Ziel sei, 52% der Jugendlichen unter 25 Jahre und 23% der übrigen Bezie­her zu aktivieren. Bei 27 000 ALG- Beziehern in Pankow bedeute das 7000 Personen zu aktivieren, d.h.sie in den 1. Arbeitsmarkt, in Qualifizierungsmaßnahmen, Berufsausbildung, ABM und MAE zu vermitteln. MAE sollen grundsätzlich zusätzlich sein.

Frau Hardtke, Sozialabteilung BA ergänzt: Lohnkostenzuschuss soll für 1500 Personen, ABM für 123 Personen, MAE- Zuschuss für 3553 Personen bei 9 Monaten Dauer, Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für 600 Personen. Praktikum auf 1. Arbeits­markt wird ermöglicht.  Bei MAE sind 42 Maßnahmen möglich. Beschäftigungsträger können Anträge einreichen. Handlungsfelder werden durch die Stadträte benannt. BA entscheidet, welche Träger welche Maßnahmen durchführen können.

 

Auf Fragen von Ausschussmitgliedern werden von Herrn Froitzheim, Frau Hardtke und Stadtrat Lehmann folgende ergänzende Informationen gegeben:

ABM- Maßnahmen von 12 Monaten können in mehrere kurze Maßnahmen gesplittet werden. Handlungsfelder werden im Interesse des Bezirks vom BA festgelegt, z.B. zusätzliche Öff­nungszeiten in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hausreinigung in Jugendeinrichtungen, Arbeiten für Umwelt- und Biotopenschutz. Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung gibt es einen Qualifizierungsanteil von 40%. Bei MAE kann bis zu 49% der Zeit für Qualifizierung genutzt werden. Der Haushalt des Bezirkes ist durch Beschäftigungsmaßnahmen nicht be­troffen. Die Beschäftigungsträgerversammlung im November ist öffentlich; den Termin teilt die Agentur mit. Die Agentur muss jedem Jugendlichen eine Maßnahme vorschlagen, das bestehende Lehrstellenproblem kann sie aber nicht lösen. Die Agentur sieht die Grenze zum 1. Arbeitsmarkt anders als das BA, die Handlungsfelder des BA sind bisher nicht abge­stimmt.

Der Haushalt für Eingliederungsmaßnahmen muss bis Ende November d.J. vorliegen, Wenn die Handlungsfelder abgestimmt sind, wird das BA die BVV informieren. Der Bezirk kann Träger von Maßnahmen sein, er erhält aber keine Regiekosten.

Der Geschäftsführer der ArGe hat nach Meinung der Agentur einen gesetzlichen Auftrag; BA und BVV könnten da nichts daran ändern.

 

2. In der konkreten Diskussion zum vorliegenden Antrag gab es folgende Stellung­nahmen:

Herr Kempe kritisierte, dass viele Aussagen im Antrag nicht den Realitäten entsprächen und vieles offen lassen. Es gebe keine Gewähr, dass durch MAE- Maßnahmen nicht Aufgaben des 1. Arbeitsmarktes übernommen werden.

BzStRin Nehring - Venus betonte die Notwendigkeit, eine Diskussion darüber zu führen, was zusätzliche Aufgaben und was nicht. Der Bezirk habe Spielräume für Beschäftigungs­maßnahmen. Das BA werde Beschäftigung im öffentlichen Interesse geltend machen.

Herr Mindrup begrüßte die Grundrichtung des Antrages, aber  im Antrag seien Punkte, die unlogisch, nicht realisierbar und z.T. nicht zustimmungsfähig seien. Die Finanzierung sei unklar, andere Punkte seien überholt. Die SPD werde sich deshalb der Stimme enthalten und einen eigenen Antrag in die BVV einbringen.

Herr Bechtler  kritisierte, dass seitens der Agentur keine Qualitätskontrolle  für Träger si­chere.

Herr Stenger erklärte, dass die CDU sich der Stimme enthalte; sie werde nach Vorliegen des SPD- Antrages dazu Stellung nehmen.

Herr Kummer kritisierte, dass das BA in der ArGe keinen wirklichen Einfluss haben werde und das BA keinen Kandidaten für den Geschäftsführer benannt hat. Es sei nicht zu vertre­ten, dass Mitarbeiter aus dem Sozialamt trotz ihrer großen Erfahrung in der ARGE nicht als Fallmanager eingesetzt werden. Es komme nicht zum Ausdruck, dass es um das Schicksal von Menschen gehe.

Herr Wetzl wertete den Antrag als Versuch, das Hartz IV – Gesetz mit seinen negativen Auswirkungen auf viele Menschen positiv darzustellen. Dem werde die PDS- Fraktion nicht zustimmen.

Herr Stenger  regte an, zu prüfen, ob alle Fraktionen einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema einbringen können.

 

In der Abstimmung über den Antrag gab es  folgendes Ergebnis:

 

Ausschuss Wirtschaft und öffentliche Ordnung       dafür:                       1

                                                                                    dagegen :          5         

                                                                                    Enthaltung:        7

 

Ausschuss Gesundheit und Soziales                   dafür:                2

                                                                                    dagegen :          5         

                                                                                    Enthaltung:        6

 

 

 

 

 

Wetzl                                        Hildenstein                                Mindrup

Schriftführer                              Ausschussvorsitzender  Ausschussvorsitzender

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

Im Zuge der Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, in Abstimmung mit dem Senat und den anderen Bezirken alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass im Bezirk sinnvolle, kommunale Beschäftigungsangebote abgesichert bzw. ausgebaut werden können.

 

Dabei sind folgende Punkte sicherzustellen:

 

1.       Das Bezirksamt initiiert eine öffentliche Debatte über die Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirk.

2.       Alle nach dem SGB II vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten geförderter Beschäftigung sind an den Bedarfen im Bezirk zu orientieren und zu nutzen.

3.       Neben „reinen“ Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. Mehraufwandsentschädigung) sollen Maßnahmen mit einem entsprechenden Qualifizierungsanteil angeboten werden, die den TeilnehmerInnen eine Arbeitsaufnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt erleichtern.

4.       Zur Umsetzung des SGB II im Bezirk sollen die Maßnahmen zur Beschäftigung und Qualifizierung offen ausgeschrieben werden.

5.       Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass die für das Jahr 2005 im Vorgriff von der Bundesagentur für das Land Berlin zur Sicherstellung der Übergänge bereit gestellten Mittel in Höhe von 118 Mio. Euro ausgeschöpft werden und in sinnvolle Beschäftigung umgesetzt werden.

6.       Der Bezirk beteiligt sich angemessen an der Verpflichtung Berlins, die im SGB II angestrebten Aktivierungsquoten von 52% für junge Erwerbslose und von 23% für die sonstigen Erwerbslosen in Berlin umzusetzen.

 

Der BVV ist bis zu ihrer 27. Tagung am 10. November 2004 ein erster Bericht zur Umsetzung vorzulegen.

 

 


 
 

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