Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Kommunale Beschäftigung - zum Nutzen des Gemeinwesens und der Arbeitslosen
1. Nach kurzer Begründung des Antrages durch Herrn Kirchner
gibt Herr Froitzheim von der Agentur für Arbeit eine Information zur
vorgesehenen Arbeit der ArGe. Er stellt dabei fest, dass es im Rahmen der ArGe
verschiedene Möglichkeiten der Beschäftigung für ALG II- Bezieher gebe.
Ziel sei, 52% der Jugendlichen unter 25 Jahre und 23% der übrigen Bezieher
zu aktivieren. Bei 27 000 ALG- Beziehern in Pankow bedeute das 7000 Personen zu
aktivieren, d.h.sie in den 1. Arbeitsmarkt, in Qualifizierungsmaßnahmen,
Berufsausbildung, ABM und MAE zu vermitteln. MAE sollen grundsätzlich
zusätzlich sein. Frau Hardtke, Sozialabteilung BA ergänzt:
Lohnkostenzuschuss soll für 1500 Personen, ABM für 123 Personen, MAE- Zuschuss
für 3553 Personen bei 9 Monaten Dauer, Schaffung sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung für 600 Personen. Praktikum auf 1. Arbeitsmarkt wird ermöglicht. Bei MAE sind 42 Maßnahmen möglich.
Beschäftigungsträger können Anträge einreichen. Handlungsfelder werden durch
die Stadträte benannt. BA entscheidet, welche Träger welche Maßnahmen
durchführen können.
Auf Fragen von Ausschussmitgliedern werden von Herrn Froitzheim,
Frau Hardtke und Stadtrat Lehmann folgende ergänzende Informationen gegeben: ABM- Maßnahmen von 12 Monaten können in mehrere kurze
Maßnahmen gesplittet werden. Handlungsfelder werden im Interesse des Bezirks
vom BA festgelegt, z.B. zusätzliche Öffnungszeiten in Kinder- und
Jugendeinrichtungen, Hausreinigung in Jugendeinrichtungen, Arbeiten für Umwelt-
und Biotopenschutz. Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung gibt es einen
Qualifizierungsanteil von 40%. Bei MAE kann bis zu 49% der Zeit für
Qualifizierung genutzt werden. Der Haushalt des Bezirkes ist durch
Beschäftigungsmaßnahmen nicht betroffen. Die Beschäftigungsträgerversammlung
im November ist öffentlich; den Termin teilt die Agentur mit. Die Agentur muss
jedem Jugendlichen eine Maßnahme vorschlagen, das bestehende Lehrstellenproblem
kann sie aber nicht lösen. Die Agentur sieht die Grenze zum 1. Arbeitsmarkt
anders als das BA, die Handlungsfelder des BA sind bisher nicht abgestimmt. Der Haushalt für Eingliederungsmaßnahmen muss bis Ende
November d.J. vorliegen, Wenn die Handlungsfelder abgestimmt sind, wird das BA
die BVV informieren. Der Bezirk kann Träger von Maßnahmen sein, er erhält aber
keine Regiekosten. Der Geschäftsführer der ArGe hat nach Meinung der Agentur
einen gesetzlichen Auftrag; BA und BVV könnten da nichts daran ändern. 2. In der konkreten Diskussion zum vorliegenden Antrag
gab es folgende Stellungnahmen: Herr Kempe kritisierte, dass viele Aussagen im Antrag
nicht den Realitäten entsprächen und vieles offen lassen. Es gebe keine Gewähr,
dass durch MAE- Maßnahmen nicht Aufgaben des 1. Arbeitsmarktes übernommen
werden. BzStRin Nehring - Venus betonte die Notwendigkeit,
eine Diskussion darüber zu führen, was zusätzliche Aufgaben und was nicht. Der
Bezirk habe Spielräume für Beschäftigungsmaßnahmen. Das BA werde Beschäftigung
im öffentlichen Interesse geltend machen. Herr Mindrup begrüßte die Grundrichtung des Antrages,
aber im Antrag seien Punkte, die
unlogisch, nicht realisierbar und z.T. nicht zustimmungsfähig seien. Die
Finanzierung sei unklar, andere Punkte seien überholt. Die SPD werde sich
deshalb der Stimme enthalten und einen eigenen Antrag in die BVV einbringen. Herr Bechtler
kritisierte, dass seitens der Agentur keine Qualitätskontrolle für Träger sichere. Herr Stenger erklärte, dass die CDU sich der Stimme
enthalte; sie werde nach Vorliegen des SPD- Antrages dazu Stellung nehmen. Herr Kummer kritisierte, dass das BA in der ArGe
keinen wirklichen Einfluss haben werde und das BA keinen Kandidaten für den
Geschäftsführer benannt hat. Es sei nicht zu vertreten, dass Mitarbeiter aus
dem Sozialamt trotz ihrer großen Erfahrung in der ARGE nicht als Fallmanager
eingesetzt werden. Es komme nicht zum Ausdruck, dass es um das Schicksal von
Menschen gehe. Herr Wetzl wertete den Antrag als Versuch, das Hartz
IV – Gesetz mit seinen negativen Auswirkungen auf viele Menschen positiv
darzustellen. Dem werde die PDS- Fraktion nicht zustimmen. Herr Stenger
regte an, zu prüfen, ob alle Fraktionen einen gemeinsamen Antrag zu
diesem Thema einbringen können. In der Abstimmung über den Antrag gab es folgendes Ergebnis: Ausschuss Wirtschaft und öffentliche Ordnung dafür: 1 dagegen
: 5 Enthaltung: 7 Ausschuss Gesundheit und Soziales dafür: 2 dagegen
: 5 Enthaltung: 6 Wetzl Hildenstein Mindrup Schriftführer Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender Es wird
folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird beauftragt: Im
Zuge der Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung in Zusammenarbeit mit der Agentur
für Arbeit, in Abstimmung mit dem Senat und den anderen Bezirken alle
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass im Bezirk sinnvolle, kommunale
Beschäftigungsangebote abgesichert bzw. ausgebaut werden können. Dabei
sind folgende Punkte sicherzustellen: 1. Das
Bezirksamt initiiert eine öffentliche Debatte über die Arbeits- und
Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirk. 2. Alle
nach dem SGB II vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten geförderter
Beschäftigung sind an den Bedarfen im Bezirk zu orientieren und zu nutzen. 3. Neben
„reinen“ Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. Mehraufwandsentschädigung)
sollen Maßnahmen mit einem entsprechenden Qualifizierungsanteil angeboten
werden, die den TeilnehmerInnen eine Arbeitsaufnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt
erleichtern. 4. Zur
Umsetzung des SGB II im Bezirk sollen die Maßnahmen zur Beschäftigung und
Qualifizierung offen ausgeschrieben werden. 5. Das
Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass die für das Jahr 2005 im Vorgriff von
der Bundesagentur für das Land Berlin zur Sicherstellung der Übergänge bereit
gestellten Mittel in Höhe von 118 Mio. Euro ausgeschöpft werden und in
sinnvolle Beschäftigung umgesetzt werden. 6. Der
Bezirk beteiligt sich angemessen an der Verpflichtung Berlins, die im SGB II
angestrebten Aktivierungsquoten von 52% für junge Erwerbslose und von 23% für
die sonstigen Erwerbslosen in Berlin umzusetzen. Der BVV ist bis zu ihrer 27. Tagung am 10.
November 2004 ein erster Bericht zur Umsetzung vorzulegen. |
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