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Auszug - Geschäftsverteilung im Bezirksamt hier: Zuordnung des Ordnungsamtes
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siehe
Konsensliste Es wird
folgender Beschluss gefasst: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 beschlossen: Das Ordnungsamt wird dem Geschäftsbereich 3 des Bezirksamtes und damit der Leiterin der Abteilung Kultur und Wirtschaft, Bezirksstadträtin Almuth Nehring-Venus, zugeordnet. Der Geschäftsbereich wird ab 1. September 2004 unter der Bezeichnung „Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung“ geführt. Begründung Mit dem Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter sind in den Bezirken zum 1. September 2004 Ordnungsämter einzurichten. Frau Bezirksstadträtin Nehring-Venus war durch Beschluss des Bezirksamtes vom 27. April 2004 als Projektverantwortliche für den Aufbau des Ordnungsamtes beauftragt worden. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister |
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