Drucksache - V-0754  

 
 
Betreff: Geschäftsverteilung im Bezirksamt
hier: Zuordnung des Ordnungsamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 22.09.2004

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 beschlossen:

 

Das Ordnungsamt wird dem Geschäftsbereich 3 des Bezirksamtes und damit der Leiterin der Abteilung Kultur und Wirtschaft, Bezirksstadträtin Almuth Nehring-Venus, zugeordnet. Der Geschäftsbereich wird ab 1. September 2004 unter der Bezeichnung „Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung“ geführt.

 

Begründung

Mit dem Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter sind in den Bezirken zum 1. September 2004 Ordnungsämter einzurichten. Frau Bezirksstadträtin Nehring-Venus war durch Beschluss des Bezirksamtes vom 27. April 2004 als Projektverantwortliche für den Aufbau des Ordnungsamtes beauftragt worden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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