Auszug - Bienen schützen – Prävention, Information und Behandlung vor Tötung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 21.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VIII-0720 Bienen schützen – Prävention, Information und Behandlung vor Tötung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

BV Kraft erläutert die Situation und die Motivation des Antrags.

Dr. Zengerling von der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht erläutert: seit Jahrzehnten gibt es Probleme mit der Amerikanischen Faulbrut. Diese ist meldepflichtig und von der Bedeutung her gleichrangig mit anderen Tierseuchen. Außerdem zeichnet sie sich durch die Bildung von Sporen mit extrem langer Haltbarkeit aus. In Pankow gibt es die größte Bienendichte von ganz Berlin. Fachimker haben ein Interesse an scharfem Durchgreifen. Liebhaber-Imker sehen das weniger eng.

Ein ernsthaftes Problem ist dabei, dass Bienen bei schwächeren Völkern ubern, auch bei solchen, die durch die Faulbrut geschwächt sind, und tragen so die Erreger in ihre eigenen Stöcke ein.

Im konkreten Fall ist ein Hobbyimker aus dem Verband Reinickendorf betroffen, der die Seuche außerdem nach Spandau verschleppt hat.

Oft werden Bienenvölker unerlaubt verbracht und die tierseuchenrechtlichen Regelungen missachtet. Viele kommen ohne vorherige Prüfung zur Lindenblütenzeit. Im vorigen Jahr gab es deswegen Beschwerden der Kleingärtner. Wegen des menschlichen Faktors gelingt es nicht, die Seuche in den Griff zu kriegen.

Es wurde entschieden, dass getötet wird, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dabei ist ein Bienenstand eine seuchenhygienische Einheit, ganz egal, wie viele Völker er beherbergt.

Zum Antrag wird angemerkt, dass die Senatsverwaltung dabei ist, eine Anordnung und ein Verfahren vorzubereiten. Die Umsetzung liegt aber bei den Bezirken. Wichtig ist, dass die Bienenbeauftragten nicht bei den Vereinen bleiben rfen, sondern dem Amtstierarzt unterstehen .

 

Diskussion und Nachfragen:

BV Kempe will wissen warum das Verfahren aus NRW angewendet wurde und warum auf das Bieneninstitut Celle und nicht beim Brandenburger Bieneninstitut in Hohen Neuendorf Brandenburg? Gibt es keine AV Tiergesundheitsgesetz?

 

Herr Zengerling: es gibt in Berlin im Moment keine AV. Früher gab es eine. Das Verfahren aus NRW wurde nicht herangezogen. Es gibt aber Flächenländer, die welche haben. Celle wird zitiert, weil das im Reinickendorfer Imkerverband am besten gefällt. In Berlin wird davon ausgegangen, dass das Kunstschwarmverfahren nicht funktioniert, weil die meisten Imker es nicht richtig durchführen: die Materialien aus den Bienenstöcken müssen verbrannt werden, nicht brennbares muss stark abgeflammt werden, sonst erwachen die Sporen auch nach langer Zeit wieder zum Leben.

Die Senatsverwaltung hat bei der Tierseuchenbekämpfung keine Fachaufsicht, kann keine Anweisungen geben und ist auch nicht leitend tig, Die Amtstierärzte kooperieren aus Eigeninitiative.

Die Veterinämter wünschen eine einheitliche Regelungr ganz Berlin. Nach dem, was bisher über den in der Senatsverwaltung erarbeiteten AV-Entwurf bekannt ist, wird dieser für die Amtsärzte nicht befriedigend sein, da das Monitoring bei den Vereinen bleiben soll.

Im vorliegenden Einzelfall war der betroffene Imker selbst Bienenbeauftragter.

 

Nach der Diskussion wird der Text des Antrags wie folgt geändert:

 

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird zum Schutz der Bienenvölker empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für folgende Punkte einzusetzen:

1.      ein verbindliches, abgestimmtes, berlinweites Konzept zur Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut,

2.      einheitliche Durchführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung, unter Berücksichtigung der „Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland“ des BMEL,

3.      ein koordiniertes Monitoring für die Amerikanische Faulbrut durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten

4.      den transparenten Umgang mit der Amerikanischen Faulbrut durch und mit geschulten Bienenseuchensachverständigen unter Aufsicht der Veterinäraufsicht

 

Der letzte Satz der ursprünglichen Drucksache wird gestrichen.

 

Die so geänderte Drucksache wird abgestimmt: 12:0:0

 


 
 

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