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Drucksache - VIII-0720
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bienen schützen – Prävention, Information und Behandlung vor Tötung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 23 Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0720
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird zum Schutz der Bienenvölker empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für folgende Punkte einzusetzen:
- ein verbindliches, abgestimmtes, berlinweites Konzept zur Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut,
- einheitliche Durchführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung, unter Berücksichtigung der „Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland“ des BMEL,
- ein koordiniertes Monitoring für die Amerikanische Faulbrut durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten,
- den transparenten Umgang mit der Amerikanischen Faulbrut durch und mit geschulten Bienenseuchensachverständigen unter Aufsicht der Veterinäraufsicht.
Bis zum Vorliegen einer berlinweiten Regelung wird das Bezirksamt zudem ersucht, die (bereits mehrfach erfolgte) präventive Tötung von nicht befallenen Bienenvölkern nicht weiter vorzunehmen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung hat die entsprechenden Punkte zeitnah an die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet. Durchführungsbestimmungen sind bis dato nicht erlassen worden und werden nach hiesiger Einschätzung auch nicht mehr erlassen werden, da zwischenzeitlich mehr als 2,5 Jahre vergangen sind. Außerdem strebt der Bund nach hiesigen Erkenntnissen eine Überarbeitung der Bienenseuchenverordnung an. Des Weiteren hat die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung alle bisherigen diesbezüglich anhängigen Gerichtsverfahren selbst in der 2. Instanz gewonnen, was beweist, dass die Entscheidungen rechtmäßig ergangen sind. Andere Entscheidungen hätten tierseuchenrechtlich auch nicht ergehen dürfen. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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