Auszug - Brechthaus Berliner Allee 185  

 
 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 1.21
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 29.01.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0332 Brechthaus Berliner Allee 185
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes beantragt die Fraktion der SPD um 22

Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes beantragt die Fraktion der SPD um 22.10 Uhr eine Auszeit von 10 Minuten.

 

Die Sitzung wird um 22.20 Uhr fortgesetzt.

Durch die Fraktion wird folgender Änderungsantrag eingebracht, der von der Fraktion der CDU übernommen wird:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht:

1.       Die Betreibung des Brechthauses in bezirklicher Trägerschaft wird gem. Nutzungsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt beendet.

2.       Der Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung wird umgehend zurückgezogen.

3.       Die für das Brechthaus vorgesehenen Nutzungen werden im Kulturhaus Berliner Allee 125 ange­boten.“

 

Es schließt sich eine namentliche Abstimmung an, die durch die Fraktion der PDS gewünscht wird. Mit 22 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen wird der Antrag abgelehnt (namentliches Ergebnis: siehe Anlage).

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1.      Die Betreibung des Brechthauses in bezirklicher Trägerschaft wird gem. Nutzungsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt beendet.

 

2.      Der Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung wird umgehend zurückgezogen.

 

3.      Die Betreibung einschließlich der Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Kultur wird umge­hend beantragt und ist durch intensive Verhandlungen zu sichern.

 

4.      Die für das Brechthaus vorgesehenen Nutzungen werden im Kulturhaus Berliner Allee 125 ange­boten, wenn die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Kultur wie unter Punkt 3 genannt, wider Erwarten nicht zum Erfolg führen sollten.

 

5.      Die eingesparten Finanzmittel werden der baulichen Unterhaltung mit Zweckbestimmung Kultur­haus Berliner Allee 125 zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der vom Einreicher übernommen wurde:

Es ist zu streichen: Punkte 3 und Punkt 5 sowie im Punkt 4 “...wenn die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Kultur wie unter Punkt 3 genannt, wider Erwarten, nicht zum Erfolg führen sollten”

 

 


 
 

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