Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0332
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1. Die Betreibung des Brechthauses in bezirklicher Trägerschaft
wird gem. Nutzungsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt beendet. 2. Der Antrag auf Erteilung einer
Verpflichtungsermächtigung wird umgehend zurückgezogen. 3. Die Betreibung einschließlich der Finanzierung durch
die Senatsverwaltung für Kultur wird umgehend beantragt und ist durch
intensive Verhandlungen zu sichern. 4. Die für das Brechthaus vorgesehenen Nutzungen werden
im Kulturhaus Berliner Allee 125 angeboten, wenn die Verhandlungen mit der
Senatsverwaltung für Kultur wie unter Punkt 3 genannt, wider Erwarten nicht zum
Erfolg führen sollten. 5. Die eingesparten Finanzmittel werden der baulichen
Unterhaltung mit Zweckbestimmung Kulturhaus Berliner Allee 125 zur Verfügung
gestellt. Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der vom Einreicher übernommen
wurde: Es ist zu streichen: Punkte 3 und Punkt 5 sowie im Punkt 4 “...wenn die
Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Kultur wie unter Punkt 3 genannt,
wider Erwarten, nicht zum Erfolg führen sollten” |
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