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Auszug - Nachteile durch Wohngeldbezug reduzieren
1 Für die einreichende Linksfraktion stellt Frau Lämmer den Antrag vor und betont besonders die Benachteiligung von Wohngeldbeziehern gegenüber Beziehern von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII, wenn durch das Wohngeld nur sehr geringfügig mehr Einnahmen vorhanden sind, die Betroffenen dadurch aber aus dem Bezug von Grundsicherungsleistungen herausfallen. Dieser Nachteil bestehe z.B. in den Vergünstigungen für die bedürftigen Grundsicherungsempfänger gegenüber Wohngeldempfängern durch den Berlin-Pass, wie den Kosten des Sozialtickets gegenüber den Kosten der regulären Monatskarte. Dieser Nachteil müsse in einer Einzelberechnung mit Feststellung der jeweiligen Differenz festgestellt werden, um dann gegebenenfalls die Berechtigung für den Berlin-Pass auf die betroffenen Menschen auszuweiten. Herr Berlin erklärt dazu, dass mit der Differenzberechnung ein sehr hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre, den das Bürgeramt leisten müsste. Die Ausweitung der Berechtigung für den Berlin-Pass wäre auch durch den Bezirk zu finanzieren. Frau Fiebig meint, dass mit dem Antrag ein sehr richtiger Gedanke verfolgt werde, dieser Gedanke mit der vorliegenden Drucksache wohl aber nicht umsetzbar sei. Eventuell wäre es eine Idee, die Berechtigung auf alle Wohngeldbezieher ohne Differenzberechnung auszuweiten, was aber einer genaueren Prüfung bedarf. Frau Lämmer beantragt im Ergebnis der Diskussion, die Drucksache zu vertragen. Dem folgt der Ausschuss. |
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