Drucksache - VI-1119  

 
 
Betreff: Nachteile durch Wohngeldbezug reduzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales federführender Ausschuss
24.08.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales vertagt   
07.09.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 35 BVV 07.07.2010
BSE Ausschuss GesSoz 37. BVV am 03.11.2010
VzK 13 BA, Schlussbericht, 40. BVV am 02.03.2011

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ um die Persone

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Die vom Gesetzgeber bestimmte Nachrangigkeit von Leistungen nach SGB II bzw

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .01.2011

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-1119/10

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Nachteile durch Wohngeldbezug reduzieren

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 37. Tagung am 03.11.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-1119/10

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ um all die Personen erweitert wird, die infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausgefallen sind oder noch herausfallen werden.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt wandte sich am 29.11.2010 mit der Bitte um Prüfung der o. g. Angelegenheit an die für Integration, Arbeit und Soziales zuständige Senatsverwaltung. Von Frau StS Liebich liegt uns mit Datum vom 27.12.2010 folgendes Antwortschreiben in der Sache vor.

 

„Ich danke Ihnen für Ihr o.g. Schreiben, in dem Sie sich für Personen einsetzen, die aufgrund der Wohngeldnovelle aus dem Leistungserhalt SGB 11 und SGB XII in den Bezug von Wohngeld übergegangen sind und deshalb nicht mehr den „berlinpass" nutzen können.

 

In den letzten Monaten wurde mehrfach der Vorschlag unterbreitet, den Berechtigtenkreis des „berlinpass" zu erweitern. Ich freue mich über diese Anregungen, zeigen sie doch, dass sich der „berlinpass" großer Beliebtheit erfreut und die im Vorfeld geäußerte Befürchtung, er würde die Inhaber als Transferleistungsbezieher stigmatisieren, jeder Grundlage entbehrt.

 

Die derzeitigen Bedingungen des „berlinpass" wurden vom Senat festgelegt. Wie Sie wissen, gelang der Durchbruch beim Thema „berlinpass" mit der Koalitionsvereinbarung von 2006. Bei der Umsetzung dieses Beschlusses wurde vom gesamten Senat genau darauf geachtet, dass der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung auch nicht in einem Detail großzügig ausgelegt wurde. Trotzdem ist es uns gelungen, mit der Weiterentwicklung des Sozialtickets zum „berlinpass" eine erhebliche Verbesserung der Teilhabe-Chancen für Bedürftige zu erreichen und einer fortschreitenden Ausgrenzung entgegen zu wirken, wenn auch nur für Leistungsempfänger/-innen nach SGB 11, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das auch von Ihnen angesprochene Problem entsteht beim Übergang von diesen Sozialleistungsgesetzen in andere, nicht berücksichtigte Transferbereiche, aber auch bei einer nur geringfügigen Überschreitung der nach diesen Gesetzen bestimmten Bedürftigkeitsgrenzen.

 

Durch die von der Bundesregierung beabsichtigten gesetzlichen Regelungen - Haushaltsbegleitgesetz 2011, Einführung eines Bildungs- und Teilhabepakets im SGB 11 und SGB XII, der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten, könnte nun ein Teil des betroffenen Personenkreises in den Leistungsbezug SGB 11 bzw. SGB XII zurück kehren. Für den dann noch verbleibenden Teil dieser Personengruppe im Wohngeldbezug haben neue diesbezügliche Aktivitäten auf politischer Eben ergeben, dass die übrigen betroffenen Senatsmitglieder unbedingt exakt an den Festlegungen der Koalitionsvereinbarung 2006 festhalten wollen. Gleichwohl werde ich die Problematik im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiter im Auge behalten.

 

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                        Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport             

 

 
 

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