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Drucksache - VI-1119
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1119/10
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Nachteile durch Wohngeldbezug reduzieren
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 37. Tagung am 03.11.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-1119/10
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ um all die Personen erweitert wird, die infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausgefallen sind oder noch herausfallen werden.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt wandte sich am 29.11.2010 mit der Bitte um Prüfung der o. g. Angelegenheit an die für Integration, Arbeit und Soziales zuständige Senatsverwaltung. Von Frau StS Liebich liegt uns mit Datum vom 27.12.2010 folgendes Antwortschreiben in der Sache vor.
„Ich danke Ihnen für Ihr o.g. Schreiben, in dem Sie sich für Personen einsetzen, die aufgrund der Wohngeldnovelle aus dem Leistungserhalt SGB 11 und SGB XII in den Bezug von Wohngeld übergegangen sind und deshalb nicht mehr den „berlinpass" nutzen können.
In den letzten Monaten wurde mehrfach der Vorschlag unterbreitet, den Berechtigtenkreis des „berlinpass" zu erweitern. Ich freue mich über diese Anregungen, zeigen sie doch, dass sich der „berlinpass" großer Beliebtheit erfreut und die im Vorfeld geäußerte Befürchtung, er würde die Inhaber als Transferleistungsbezieher stigmatisieren, jeder Grundlage entbehrt.
Die derzeitigen Bedingungen des „berlinpass" wurden vom Senat festgelegt. Wie Sie wissen, gelang der Durchbruch beim Thema „berlinpass" mit der Koalitionsvereinbarung von 2006. Bei der Umsetzung dieses Beschlusses wurde vom gesamten Senat genau darauf geachtet, dass der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung auch nicht in einem Detail großzügig ausgelegt wurde. Trotzdem ist es uns gelungen, mit der Weiterentwicklung des Sozialtickets zum „berlinpass" eine erhebliche Verbesserung der Teilhabe-Chancen für Bedürftige zu erreichen und einer fortschreitenden Ausgrenzung entgegen zu wirken, wenn auch nur für Leistungsempfänger/-innen nach SGB 11, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das auch von Ihnen angesprochene Problem entsteht beim Übergang von diesen Sozialleistungsgesetzen in andere, nicht berücksichtigte Transferbereiche, aber auch bei einer nur geringfügigen Überschreitung der nach diesen Gesetzen bestimmten Bedürftigkeitsgrenzen.
Durch die von der Bundesregierung beabsichtigten gesetzlichen Regelungen - Haushaltsbegleitgesetz 2011, Einführung eines Bildungs- und Teilhabepakets im SGB 11 und SGB XII, der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten, könnte nun ein Teil des betroffenen Personenkreises in den Leistungsbezug SGB 11 bzw. SGB XII zurück kehren. Für den dann noch verbleibenden Teil dieser Personengruppe im Wohngeldbezug haben neue diesbezügliche Aktivitäten auf politischer Eben ergeben, dass die übrigen betroffenen Senatsmitglieder unbedingt exakt an den Festlegungen der Koalitionsvereinbarung 2006 festhalten wollen. Gleichwohl werde ich die Problematik im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiter im Auge behalten.“
Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport
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