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Auszug - ÖPNV in Pankow beschleunigen - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen!
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Herr BV Kraft erläutert die einzelnen Punkte des Antrags und begründet diese auch unter Hinzuziehung aktueller Beispiele und Erfahrungen. Sodann zeigt sich Herr Lexen irritiert über den Betreff der Drucksache, kann diese Aussage aber nicht begründen. Im folgenden stellt er seine persönlich Sicht auf den Antrag dar und erklärt, dass er keine weiteren derartigen Anträge brauche, da ihm bereits alle Probleme und Missstände bekannt seien. Aus seiner Sicht ist der behinderte ÖPNV in der Berliner Straße das Kernproblem. Im Detail lässt sich Herr Lexen zu den Punkten des Antrages wie folgt ein: Zu Punkt 1.: Aus Verkehrssicherheitsgründen ist das Anbringen eines Grünpfeils nicht zulässig, außerdem kämen LKWs mit der Schleppkurve in den Gleisbereich. Zu Punkt 2: „Ja Du lieber Gott, dazu kann ich ja nur sagen, dass Problem haben wir ja überall.“ Es liegt jedoch eine Zusage der Polizei vor, sich hier verstärkt zu engagieren. Zu Punkt 4: Mit Bezug auf das von BV Kraft vorgetragene Beispiel der massiven Rückstaus auf der BAB114 während des Verbot eines Linksabbiegens in die Pasewalker Straße „Das Hinweisschild auf der BAB 114 ist bewusst versteckt und krumm angebracht worden.“ Dies sei in beiden Fällen so eingerichtet worden, da es keine Möglichkeit gibt, den Verkehr auf anderen Routen zu führen ohne andere Straßen zusätzlich zu belasten Zu Punkt 5: „Die betroffenen Radfahrer noch stärker zu drangsalieren ist keine Lösung.“. Auch vor Beginn der Baumaßnahme waren die Verhältnisse schon inakzeptabel. Man wird sich jedoch bemühen, die Situation zu entschärfen.
Herr BV Kraft hinterfragt die Ausführungen von Herrn Lexen, der sodann antwortet, das er empfiehlt, den Antrag abzulehnen.“ Herr BV Brandt stellt im Anschluss die Ausführungen der VLB zu Punkt 1 in Frage. Herr BD Lämmer stellt klar, dass seine Fraktion gegen den Grünpfeil ist und der Antrag deshalb abgelehnt wird. Herr BV Schülke schließt sich den Ausführungen von Herrn BD Lämmer an und ordnet die anderen Punkte des Antrag in die Kategorie „ständige Optimierung der Baustelle“ ein. Herr BV Bechtler schließt sich den Vorrednern an und hält einen Antrag zur Lösung der Probleme für nicht geeignet. Herr BV Kraft erklärt, dass der Punkt 3 abgesetzt wird, da bereits kurz nach Antragseinreichung entsprechend der Forderung, eine Optimierung vorgenommen wurde. Der Antrag wird sodann zur Abstimmung gestellt.
Ergebnis: 2J/12N/1E
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