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Auszug - Bezirklicher Beauftragter Jobcenter
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BV Sören Benn (Linke.) führt in den
Antrag seiner Fraktion ein und unterstreicht, nur ein Beauftragter könne auf
gleichen Augenhöhe kompetent mit dem Jobcenter über die Verteilung der
Eingliederungsmittelreden. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD weiche die
Beauftragung auf, sei aber ansonsten in seiner Zielsetzung unverständlich.
Möglichkeiten zur Umsetzung der Forderung trotz der schwierigen
Personalsituation müsse sich das Bezirksamt einfallen lassen – dies
könnte nicht Aufgabe der Ausschussmitglieder sein, denen hierzu auch die
nötigen Einsichten fehlten BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz erinnert
daran, dass sie sich auf Senatsebene um die Schaffung einer entsprechenden
Stelle bemüht habe. Dies habe die Senatsverwaltung jedoch abgelehnt. Die
beschriebene Aufgabe könne nicht von einem ihrer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit eigentlich anderen Aufgaben in wenigen Wochenstunden nebenbei
erledigt werden. Angesichts der wiederholt auch im Ausschuss diskutierten
schwierigen Personalsituation in ihren Ämtern sei es aus ihrer Sicht nicht
möglich und unverantwortlich, eine Beauftragung aus dem Bestand vorzunehmen, da
dadurch andere (Pflicht-)Aufgaben nicht mehr erledigt werden könnten. Die
Fraktion der SPD begründete ihren Änderungsantrag und unterstrich, zusätzliche
Stellen könnten nicht geschaffen werden. Bis spätestens 2010 müsse zudem das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, so dass es nun vielmehr darum
gehen müsse, den Prozess der Umstrukturierung der Arbeitsgemeinschaften auf
Senatsebene zu begleiten. Zumindest müsse der Antrag zurückgestellt werden, bis
mehr Klarheit über die Pläne zur Neuorganisation herrsche. Im Übrigen passten
die im Antrag der Linksfraktion beschriebenen Aufgaben nicht zur klassischen
Definition eines Beauftragten. In
der folgenden kontroversen Diskussion melden sich Ausschussmitglieder aller
Fraktionen zu Wort. Ein
Antrag der Fraktion der SPD, die Beratung zwei Sitzungen lang zu vertagen, wird
mit den Stimmen der anwesenden Mitglieder der Fraktionen Die Linke., Bündnis
90/Grüne und Die Grauen gegen die Stimmen der anwesenden Mitglieder der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktion der CDU
abgelehnt. Der
Änderungsantrag der Fraktion der SPD wird mit den Stimmen der anwesenden
Mitglieder der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der anwesenden
Mitglieder der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Die Grauen
abgelehnt. Mit
dem gleichen Stimmverhältnis wird schließlich auch der Ursprungsantrag der
Fraktion Die Linke. abgelehnt. |
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