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Drucksache - VI-0348
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .9.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.VI –0244 und der Drs. VI- 0348 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Schaffung einer Stelle
bezirklicher Beauftragter Jobcenter Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, des in der
Sitzung am 11.7. 2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksachennummer: VI - 0244 Das Bezirksamt wird
ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Bezirke
Personalmittel für einen Beauftragten zur Wahrnahme der bezirklichen Interessen
gegenüber dem Jobcenter erhalten. und
in Erledigung, des in der Sitzung am 11.6. 2008 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0348 Das Bezirksamt wird beauftragt, eine personelle
Zuständigkeit zur Wahrnahme der bezirklichen Interessen gegenüber dem Jobcenter
einzurichten. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem
Senat von Berlin für die dauerhafte Sicherstellung personeller Ressourcen zur
Wahrung der kommunalen Interessen bei der Umsetzung des SGB II einzusetzen. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die bezirklichen Interessen gegenüber dem JobCenter Pankow werden durch die drei Bezirksamtsmitglieder, die für das Bezirksamt Pankow stimmberechtigte Mitglieder der Trägervertretung des JobCenter Pankow sind, wahrgenommen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 hat das Bezirksamt vor dem Hintergrund der geringen zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen darauf verzichtet, zu Lasten anderer Aufgaben und Bereiche, eine zusätzliche Stelle zu schaffen, die ausschließlich für das Jobcenter zuständig wäre. Die Forderung nach einer zusätzlichen Mittelbereitstellung durch den Senat wurde durch das Bezirksamt in der Sitzung der Bezirksstadträte, in deren Zuständigkeit das Jobcenter fällt, gestellt. Von der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde keine Möglichkeit gesehen, dass Anliegen erfolgversprechend zu unterstützen. Hinzu kommt, dass immer noch nicht geklärt ist, in welcher Struktur die Jobcenter nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab dem Jahre 2011 arbeiten werden. Hierüber zu entscheiden, liegt nicht in der Kompetenz des Bezirksamtes. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer anderen Prioritätensetzung bei der Haushaltsplanaufstellung muss festgestellt werden, dass die beiden Ersuchen der BVV nicht umgesetzt werden können. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungKeine Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister |
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