Auszug - Bericht zu sozialen Sanierungszielen  

 
 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 1.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 29.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-1234 Bericht zu sozialen Sanierungszielen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bei einer Gegenstimme wird die Beschlussempfehlung mehrheitliche beschlossen

Bei einer Gegenstimme wird die Beschlussempfehlung mehrheitliche beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, am 23. März 2006, wurde folgender Text einstimmig bei 2 Enthaltungen beschlossen. Dieser Text ist der Antrag der Fraktion der SPD und der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zur Tagung am 28.06.2006 einen Zwischenbericht in einer Vorlage zur Kenntnisnahme und im September den Schlussbericht als Information an die Fraktionen über die Umsetzung des Bezirksamtsbeschlusses zur Präzisierung der sozialen Sanierungsziele vom 18.11.2003 (BVV Drs. Nr. V-0603/03) vorzulegen.

 

Es ist insbesondere darzustellen:

 

- wie viele städtebauliche Verträge mit privaten Eigentümern in den letzten Jahren abgeschlossen wurden,

 

- wie viele Wohnungen in den von den städtebaulichen Verträgen betroffenen

Häusern saniert wurden,

 

- wie viele Mieterhaushalte in den letzten Jahren zwischen- bzw. endumgesetzt wurden,

 

- für wie viele Wohnungen und für welchen Zeitraum der Bezirk nach Sanierung ein Belegungsrecht in Anspruch genommen hat und wie viele Wohnungen sind in der Gesamtheit der sanierten Wohnungen prozentual beleggebunden bzw. frei vermietet?

 

Handelt es sich bei den beleggebundenen Wohnungen vorwiegend um unattraktive Wohnungen in den Hinterhäusern und im Erdgeschoss oder wurde während der Vertragsverhandlungen darauf geachtet das auch solche Wohnungen einer Belegbindung unterliegen die man i. A. als attraktive Wohnung bezeichnet (Vorderhaus, mit Balkon o.ä.) ?

 

- inwieweit sind Schwellenwerte mit den Hauseigentümern vereinbart worden? Inwieweit werden die vereinbarten Schwellenwerte kontrolliert und durch wen? Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte?

 

- wie viele der sanierten Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt und sind die Mieter über Ihr Vorkaufsrecht informiert worden? Durch wen wurden die Mieter über Ihr Vorkaufsrecht informiert?

 

- in wie viel Prozent der sanierten Wohnungen wurden Grundrissveränderungen vorgenommen,

 

- wie viele Versagungen sanierungsrechtlicher Genehmigungen für die Modernisierung und Sanierung von Wohngebäude durch das Bezirksamt ergangen sind und ob gegen diese Widerspruch eingelegt bzw. der Rechtsweg durch die Hauseigentümer beschritten wurde,

 

- wie viele Häuser nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aus den Sanierungsgebieten förmlich entlassen wurde und wie hoch die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen der Eigentümer sind,

 

- wie die Zumessung bzw. Buchung der im Zusammenhang mit dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen zu erbringenden Leistungen im System der Kosten-Leistungs-Rechung erfolgt und welche Ergebnisse in den letzten Jahren erzielt wurden.

 

 

 

 


  Beschluss: 29.03.2006 Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 27.09.2006 realisiert Verantwortlich:
Fraktion der SPD  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 27.09.2006  
Vermerk:

 
 

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