Auszug - Bericht zu sozialen Sanierungszielen  

 
 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 1.29
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 01.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-1234 Bericht zu sozialen Sanierungszielen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor. Die Fraktion der SPD beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Der Überweisungsantrag wird einstimmig beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Änderungsantrag

 


Die BVV möge beschließen:

 

Zur Thematik der Belegungsbindung wird nach dem Text „für wie viele Wohnungen und für welchen Zeitraum der Bezirk nach Sanierung ein Belegungsrecht in Anspruch genommen hat“ folgende Ergänzung eingefügt:

 

„und wie viele Wohnungen sind in der Gesamtheit der sanierten Wohnungen  prozentual beleggebunden bzw. frei vermietet?
Handelt es sich bei den beleggebundenen Wohnungen vorwiegend um unattraktive Wohnungen in den Hinterhäusern und im Erdgeschoss oder wurde während der Vertragsverhandlungen darauf geachtet das auch solche Wohnungen einer Belegbindung unterliegen die man i. A. als attraktive Wohnung bezeichnet ( Vorderhaus, mit Balkon o.ä.) ?

Inwieweit sind Schwellenwerte ( früher Mietobergrenzen ) mit den Hauseigentümern vereinbart worden?
Inwieweit werden die vereinbarten Schwellenwerte kontrolliert und durch wen?
Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte?

Wie viele der sanierten Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt  und sind die Mieter über Ihr Vorkaufsrecht informiert worden?

Durch wen wurden die Mieter über Ihr Vorkaufsrecht informiert?

In wie viel Prozent der sanierten Wohnungen wurden Grundrissveränderungen vorgenommen?“

 

Berlin,den 1.3. 2006

 

 

 

gez. Andreas Otto und die anderen Mitglieder der Fraktion

 

 


 
 

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