Auszug - Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2006/2007 für den Bezirk Pankow  

 
 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 1.11.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 28.09.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-1013 Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2006/2007 für den Bezirk Pankow
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktionen der Linkspartei.PDS und SPD
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu dieser Drucksache liegen folgende gemeinsame Änderungsanträge der Fraktionen der Linkspartei

Zu dieser Drucksache liegen gemeinsame Änderungsanträge der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD vor, die wie folgt nach einer 10-minütigen Auszeit um 21.14 Uhr abgestimmt worden sind:

 

Teil A               mehrheitlich beschlossen bei einigen Enthaltungen und keinen Gegenstimmen

Teil B               mehrheitlich beschlossen bei 5 Gegenstimmen und einigen Enthaltungen

Teil C               mehrheitlich beschlossen bei 6 Gegenstimmen und einigen Enthaltungen

Teil C               mehrheitlich beschlossen ohne Gegenstimmen und einigen Enthaltungen

 

Die so geänderte Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wird mehrheitlich beschlossen mit 4 Enthaltungen und einigen Gegenstimmen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Stellungnahme der BVV zum geforderten Konsolidierungskonzept

 

Das Bezirksamt hat in den Haushaltsjahren 2002 bis 2005 auf Grund der angespannten finanziellen Situation durchgängig mit haushaltswirtschaftlichen Sperren gearbeitet, um die eingetretenden Defizite bei den Transferausgaben zu begrenzen. Zum Ausgleich der Defizite wurden bis 2004 allein 16,35 Mio Euro Investitionsmittel sowie 6,4 Mio Euro eingesparter Personalmittel eingesetzt. Durch die seit 2001 erfolgten Personalstellenreduzierungen veranschlagt der Bezirk mit die geringsten Personalmittel je Einwohner aller Berliner Bezirke.

 

Der Bezirkshaushalt wurde in den Jahren 2002 bis 2006 durch den in Berlin zwischen den Bezirken vorgenommenen Wertausgleich allein bei Personal- und sächlichen Mitteln um rund 20 Mio Euro verringert (“Werthebach-Modell”).

 

Es ist nicht mehr zu vertreten, dass Überschreitungen bei den Transferausgaben, also überwiegend gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, durch zusätzliche Personaleinsparungen und Streichung von dringend benötigten Investitionen ausgeglichen werden müssen.

 

Trotz der erheblichen Anstrengungen des Bezirks zur Konsolidierung des Haushaltes in den vergangenen Jahren ist nicht absehbar, ob es gelingt, im Jahr 2005 einen Abbau des sogenannten Primärdefizits zu erreichen. Einzige Ursache dafür ist die Entwicklung der Transferausgaben.

 

Ein Risiko besteht bei den Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung infolge der weiteren Absenkung der Zumessung gegenüber 2005 um 1,7 Mio Euro. Die bezirkliche Prognose zum Jahresschluss 2005 geht davon aus, dass es eine Überschreitung der Transferkosten sowohl im Sozialbereich bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen (ca. 10 Mio Euro) als auch im Jugendbereich bei den Hilfen zur Erziehung (ca. 4,5 Mio Euro) geben wird, für die es bisher keine Zusage einer Basiskorrektur gibt.

 

Ohne Kenntnis des Ergebnisses 2005, das im wesentlichen von der Basiskorrektur im Jahr 2006 abhängt, kann die BVV keinen sachlich begründeten Beschluss zu dem geforderten Konsolidierungsprogramm treffen. Da die Ursache für das entstandene Defizit im Bereich der Transferausgaben liegt, muß das Konsolidierungsprogramm konsequenterweise auch dort ansetzen.

 

In Ihrer Verantwortung für den Haushalt fordert die BVV daher vom Bezirksamt die Erstellung eines Berichtes über die Entwicklung der vom Bezirk verpflichtend zu erbringenden Transferausgaben, basierend auf einer Bestandsaufnahme ab dem Jahr 2002. In dem Bericht ist insbesondere darzustellen, welche Steuerungsmöglichkeiten der Bezirk hat und welche Regeln zur Basiskorrektur angewandt wurden bzw. werden.

 

Der BVV ist ein erster Zwischenbericht zum 31.03.2006 vorzulegen. Ein, mit den zuständigen Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Jugend, Schule und Sport sowie der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmter Endbericht mit einem konkreten Maßnahmenplan ist der BVV zum 01.10.2006 vorzulegen.

 

 

 


 
 

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