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Drucksache - V-1013
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Stellungnahme
der BVV zum geforderten Konsolidierungskonzept Das Bezirksamt hat in
den Haushaltsjahren 2002 bis 2005 auf Grund der angespannten finanziellen
Situation durchgängig mit haushaltswirtschaftlichen Sperren gearbeitet, um die
eingetretenden Defizite bei den Transferausgaben zu begrenzen. Zum Ausgleich der
Defizite wurden bis 2004 allein 16,35 Mio Euro Investitionsmittel sowie 6,4 Mio
Euro eingesparter Personalmittel eingesetzt. Durch die seit 2001 erfolgten
Personalstellenreduzierungen veranschlagt der Bezirk mit die geringsten
Personalmittel je Einwohner aller Berliner Bezirke. Der Bezirkshaushalt
wurde in den Jahren 2002 bis 2006 durch den in Berlin zwischen den Bezirken
vorgenommenen Wertausgleich allein bei Personal- und sächlichen Mitteln um rund
20 Mio Euro verringert (“Werthebach-Modell”). Es ist nicht mehr zu
vertreten, dass Überschreitungen bei den Transferausgaben, also überwiegend
gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, durch zusätzliche Personaleinsparungen
und Streichung von dringend benötigten Investitionen ausgeglichen werden
müssen. Trotz der erheblichen
Anstrengungen des Bezirks zur Konsolidierung des Haushaltes in den vergangenen
Jahren ist nicht absehbar, ob es gelingt, im Jahr 2005 einen Abbau des
sogenannten Primärdefizits zu erreichen. Einzige Ursache dafür ist die
Entwicklung der Transferausgaben. Ein Risiko besteht
bei den Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung infolge der weiteren Absenkung
der Zumessung gegenüber 2005 um 1,7 Mio Euro. Die bezirkliche Prognose zum
Jahresschluss 2005 geht davon aus, dass es eine Überschreitung der Transferkosten
sowohl im Sozialbereich bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen (ca.
10 Mio Euro) als auch im Jugendbereich bei den Hilfen zur Erziehung (ca. 4,5
Mio Euro) geben wird, für die es bisher keine Zusage einer Basiskorrektur gibt.
Ohne Kenntnis des
Ergebnisses 2005, das im wesentlichen von der Basiskorrektur im Jahr 2006
abhängt, kann die BVV keinen sachlich begründeten Beschluss zu dem geforderten
Konsolidierungsprogramm treffen. Da die Ursache für das entstandene Defizit im
Bereich der Transferausgaben liegt, muß das Konsolidierungsprogramm
konsequenterweise auch dort ansetzen. In Ihrer
Verantwortung für den Haushalt fordert die BVV daher vom Bezirksamt die
Erstellung eines Berichtes über die Entwicklung der vom Bezirk verpflichtend zu
erbringenden Transferausgaben, basierend auf einer Bestandsaufnahme ab dem Jahr
2002. In dem Bericht ist insbesondere darzustellen, welche
Steuerungsmöglichkeiten der Bezirk hat und welche Regeln zur Basiskorrektur
angewandt wurden bzw. werden. Der BVV ist ein
erster Zwischenbericht zum 31.03.2006 vorzulegen. Ein, mit den zuständigen
Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Jugend, Schule und Sport
sowie der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmter Endbericht mit einem
konkreten Maßnahmenplan ist der BVV zum 01.10.2006 vorzulegen. |
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