Auszug - Hartz IV: Umsetzung von Hartz IV demokratisch kontrollieren  

 
 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0774 Hartz IV: Umsetzung von Hartz IV demokratisch kontrollieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Lämmer unterbreitet im Namen der PDS- Fraktion einen Änderungsantrag und begründet ihn

Frau Lämmer unterbreitet  im Namen der PDS- Fraktion einen Änderungsantrag und begründet ihn.

Frau Zürn-Kasztantowicz  begründet den SPD- Antrag, insbesondere die Forderung vier Vertreter der BVV  in den Beirat zu wählen. Nach längerer Debatte wurde der Änderungsantrag der PDS mit 8 : 6 Stimmen angenommen. Darin wird empfohlen, die Zahl der BVV - Vertreter im Beirat erst später festzulegen. Wie Stadtrat Lehmann in­formierte, werden die Trägervertreter die Zahl festlegen.

Der Ausschuss bat Herrn Lehmann, den Entwurf der Rahmenvereinbarung zu ArGe dem Ausschuss bis 27.9.04 zu übermitteln, damit der Ausschuss am 28.9. darüber beraten kann.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt  bei der Umsetzung von Hartz IV im Bezirk die demokratische Kontrolle der Aktivitäten der ArGe durch die BVV sicherzustellen.

 

Dazu gehört insbesondere:

 

-          die mit der Arbeitsagentur abzuschließende Vereinbarung vor der Unterzeichnung der BVV zur Beratung vorzulegen,

-          die BVV an der Entscheidung über die im Beirat vertretenen Institutionen zu beteiligen,

-          die BVV mit vier von der BVV zu wählenden Mitgliedern im Beirat zu beteiligen,

-          regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung nach Drs V – 716/04 über den Planungsstand zur Einrichtung von gemeinnützigen Beschäftigungsverhältnissen nach § 16, Abs. 3 SGB II zu berichten

-          der BVV durch eine halbjährliche Berichterstattung über die Arbeit der ArGe  auf Dauer eine qualifizierte Kontrolle zu ermöglichen.

 

Begründung: (umseitig)

 


 
 

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