Drucksache - V-0774  

 
 
Betreff: Hartz IV: Umsetzung von Hartz IV demokratisch kontrollieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
14.09.2004 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales erledigt   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.09.2004 
44. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
Fraktion der SPD Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 25. Tagung 01.09.04

Die BVV ersucht das Bezirksamt bei der Umsetzung von Hartz IV im Bezirk die demokratische Kontrolle der Aktivitäten der ArGe durch die BVV sicherzustellen

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt  bei der Umsetzung von Hartz IV im Bezirk die demokratische Kontrolle der Aktivitäten der ArGe durch die BVV sicherzustellen.

 

Dazu gehört insbesondere:

 

-          die mit der Arbeitsagentur abzuschließende Vereinbarung vor der Unterzeichnung der BVV zur Beratung vorzulegen,

-          die BVV an der Entscheidung über die im Beirat vertretenen Institutionen zu beteiligen,

-          die BVV mit vier von der BVV zu wählenden Mitgliedern im Beirat zu beteiligen,

-          regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung nach Drs V – 716/04 über den Planungsstand zur Einrichtung von gemeinnützigen Beschäftigungsverhältnissen nach § 16, Abs. 3 SGB II zu berichten

-          der BVV durch eine halbjährliche Berichterstattung über die Arbeit der ArGe  auf Dauer eine qualifizierte Kontrolle zu ermöglichen.

 

Begründung: (umseitig)

Die Umsetzung von Hartz IV darf nicht die Gestaltungsmöglichkeiten, die Kontrollrechte und –pflichten der BVV unterminieren

 

Die Umsetzung von Hartz IV darf nicht die Gestaltungsmöglichkeiten, die Kontrollrechte und –pflichten der BVV unterminieren. Die Verlagerung bezirklicher Aufgabenfelder aus dem Sozial- und Jugendbereich in die ArGe darf nicht bedeuten, dass sie der Mitgestaltung der Bezirksverordnetenversammlung entzogen sind. Auch die regionale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ist und bleibt eine wichtige bezirkliche Aufgabe, die von der BVV mitgesteuert und kontrolliert werden muss.

 

In einem ersten Schritt wurden diese Ziele durch den Antrag DS V – 716/04, der Berichtspflicht des Bezirksamtes über den Umsetzungsprozess von Hartz IV in Pankow, der in diesem Antrag noch erweitert wird, abgesichert.

 

Inzwischen liegt jedoch die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vor, so dass die zukünftigen Strukturen der ArGe erkennbar sind. Deshalb muss jetzt in einem zweiten Schritt die Mitgestaltung der Bezirksverordnetenversammlung konkretisiert werden. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass der Prozess der Konstituierung der ArGe mit den entsprechenden Vereinbarungen transparent gestaltet, eine angemessene Beteiligung der BVV im Beirat der ArGe sicher gestellt  und langfristig durch eine regelmäßige Berichtspflicht des Bezirksamts über die Arbeit der ArGe gegenüber der BVV abgesichert wird.

 

Angesichts der Bedeutung des Beirates ist es angemessen, die von der BVV zu entsendenden Mitglieder zu wählen.

 
 

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