Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0774
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Die BVV ersucht das Bezirksamt bei der Umsetzung von Hartz IV im Bezirk die demokratische Kontrolle der Aktivitäten der ArGe durch die BVV sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere: - die mit der Arbeitsagentur abzuschließende Vereinbarung vor der Unterzeichnung der BVV zur Beratung vorzulegen, - die BVV an der Entscheidung über die im Beirat vertretenen Institutionen zu beteiligen, - die BVV mit vier von der BVV zu wählenden Mitgliedern im Beirat zu beteiligen, - regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung nach Drs V – 716/04 über den Planungsstand zur Einrichtung von gemeinnützigen Beschäftigungsverhältnissen nach § 16, Abs. 3 SGB II zu berichten - der BVV durch eine halbjährliche Berichterstattung über die Arbeit der ArGe auf Dauer eine qualifizierte Kontrolle zu ermöglichen. Begründung:
(umseitig) Die
Umsetzung von Hartz IV darf nicht die Gestaltungsmöglichkeiten, die
Kontrollrechte und –pflichten der BVV unterminieren. Die Verlagerung
bezirklicher Aufgabenfelder aus dem Sozial- und Jugendbereich in die ArGe darf
nicht bedeuten, dass sie der Mitgestaltung der Bezirksverordnetenversammlung
entzogen sind. Auch die regionale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ist
und bleibt eine wichtige bezirkliche Aufgabe, die von der BVV mitgesteuert und
kontrolliert werden muss. In
einem ersten Schritt wurden diese Ziele durch den Antrag DS V – 716/04, der
Berichtspflicht des Bezirksamtes über den Umsetzungsprozess von Hartz IV in
Pankow, der in diesem Antrag noch erweitert wird, abgesichert. Inzwischen
liegt jedoch die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vor, so dass
die zukünftigen Strukturen der ArGe erkennbar sind. Deshalb muss jetzt in einem
zweiten Schritt die Mitgestaltung der Bezirksverordnetenversammlung
konkretisiert werden. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass der Prozess
der Konstituierung der ArGe mit den entsprechenden Vereinbarungen transparent
gestaltet, eine angemessene Beteiligung der BVV im Beirat der ArGe sicher
gestellt und langfristig durch eine
regelmäßige Berichtspflicht des Bezirksamts über die Arbeit der ArGe gegenüber
der BVV abgesichert wird. Angesichts der Bedeutung des Beirates ist es angemessen, die
von der BVV zu entsendenden Mitglieder zu wählen. |
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