Auszug - Krankenversicherungskosten für Aussiedler bzw. deren Familienangehörige  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 18.03.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0351 Krankenversicherungskosten für Aussiedler bzw. deren Familienangehörige
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSAusschuss für Gesundheit und Soziales
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Wagner erläutert den Hintergrund des Antrages

Frau Wagner erläutert den Hintergrund des Antrages.

 

Aussiedler deren Status noch nicht geklärt ist (in der Regel die ersten drei Monate) sind über einen Bundesbehandlungsschein krankenversichert. Diesen erhalten sie durch die AOK Stelle in Spandau. Allerdings wird dieser oft nur auf konkrete Nachfrage durch die Betroffenen, von der AOK Stelle ausgegeben. Aussiedler die sich später an die AOK wenden, dies geschieht oft im konkreten Krankheitsfall, bekommen ein Ablehnung durch die AOK und werden an das Sozialamt verwiesen. Auf Grund des ungeklärten Status besteht kein Sozialhilfeanspruch, daher verweisen die Mitarbeiter an das Arbeitsamt. Dieses wiederum an die AOK, da noch keine Bewilligung vorliegt.

Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass dieser Kreislauf durchbrochen und durch das Sozialamt die Behandlungskosten übernommen werden.

 

Zu den Möglichkeiten des BA erläutert Frau Müller, dass Sozialhilfeleistungen nicht in Vorleistung gezahlt werden dürfen. Der Bezirk geht nur im Falle der Unabweisbarkeit ein solches Verfahren ein. Grundsätzlich kann so nicht vorgegangen werden, da keine Gesetzeskonformität besteht.

Seitens des BA wird auf Grund der unbefriedigenden Situation, folgender Verfahrensvorschlag unterbreitet:

Da die Bezirksebene nicht die Handelnde ist, sollten die BVO´s mit der Landesebene in Kontakt treten. Weiterhin bietet Herr Lehmann ein dementsprechendes Schreiben an die Staatssekretärin Frau Leuschner an und bittet Frau Wagner dabei um eine Zuarbeit.

Zielrichtung ist die Verpflichtung der AOK, das beim Primärkontakt der Aussiedler in der AOK Stelle Spandau die Ausgabe des Bundesbehandlungsschein gesichert erfolgt.

 

Die einreichende Fraktion beantragt die Vertagung des Antrages.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.          für Aussiedler bzw. deren Familienangehörige bis zur Bewilligung der Eingliederungsbeihilfe durch das Arbeitsamt die Kosten der medizinischen Versorgung zu übernehmen und dazu

 

2.          ein Verfahren zu entwickeln, welches die Betroffenen von unzumutbaren Belastungen befreit.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung am 2. 4. 2003 über die Ergebnisse zu informieren.

 

 


 
 

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