Drucksache - V-0351  

 
 
Betreff: Krankenversicherungskosten für Aussiedler bzw. deren Familienangehörige
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSAusschuss für Gesundheit und Soziales
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
18.03.2003 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
28.09.2004    52. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales      
12.04.2005 
64. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales gegenstandslos   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
31.05.2005 
66. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
12.09.2006 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zurückgezogen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs 0351, 12 BVV am 29.1.03 - Antrag

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.           für Aussiedler bzw. deren Familienangehörige bis zur Bewilligung der Eingliederungsbeihilfe durch das Arbeitsamt die Kosten der medizinischen Versorgung zu übernehmen und dazu

 

2.           ein Verfahren zu entwickeln, welches die Betroffenen von unzumutbaren Belastungen befreit.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung am 2. 4. 2003 über die Ergebnisse zu informieren.

 

Nach Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland sind Aussiedler und deren Familien-angehörige für die ersten drei Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert

 

Nach Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland sind Aussiedler und deren Familien­angehörige für die ersten drei Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten in aller Regel alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Übersiedlung erledigt und eine andere Krankenversicherung möglich sein. Aus formal-tech­nischen Gründen reichen diese drei Monate dafür in der Regel aber nicht aus. Häufig verge­hen weitere Monate, bis das Arbeitsamt die Eingliederungsbeihilfe dem Aussiedler zuer­kennt.

Dies hat zur Folge, dass Aussiedler bzw. deren Familienangehörige im Zeitraum zwischen der Pflichtversicherung im ersten Quartal und der Bescheidung der Eingliederungsbeihilfe nicht krankenversichert sind. Obwohl die Betroffenen bis zur Entscheidung über ihren Antrag auf Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, gibt es immer wieder Unklar­heiten in Bezug auf die Übernahme von Kosten für deren medizinische Versorgung, Dabei werden  auftretende gesundheitliche Probleme ganz unterschiedlich gelöst. Das geschieht nach Überwindung vieler bürokratischer Hürden dann auch mit der Kostenübernahme durch das Sozialamt.

Um diesen unsicheren Zustand zu beenden, sollte, so lange der Aussiedler bzw. dessen Familien­angehörige Sozialhilfe erhalten, ihre Krankenversicherung in Vorleistung seitens des Sozialamtes erfolgen.

 

 
 

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