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Drucksache - V-0351
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Das Bezirksamt wird ersucht, 1.
für
Aussiedler bzw. deren Familienangehörige bis zur Bewilligung der
Eingliederungsbeihilfe durch das Arbeitsamt die Kosten der medizinischen
Versorgung zu übernehmen und dazu 2.
ein
Verfahren zu entwickeln, welches die Betroffenen von unzumutbaren Belastungen
befreit. Die Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur
Sitzung am 2. 4. 2003 über die Ergebnisse zu informieren. Nach Übersiedlung in die
Bundesrepublik Deutschland sind Aussiedler und deren Familienangehörige für
die ersten drei Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollten in aller Regel alle Formalitäten im
Zusammenhang mit der Übersiedlung erledigt und eine andere Krankenversicherung
möglich sein. Aus formal-technischen Gründen reichen diese drei Monate dafür
in der Regel aber nicht aus. Häufig vergehen weitere Monate, bis das
Arbeitsamt die Eingliederungsbeihilfe dem Aussiedler zuerkennt. Dies hat zur Folge, dass Aussiedler
bzw. deren Familienangehörige im Zeitraum zwischen der Pflichtversicherung im
ersten Quartal und der Bescheidung der Eingliederungsbeihilfe nicht
krankenversichert sind. Obwohl die Betroffenen bis zur Entscheidung über ihren
Antrag auf Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, gibt es
immer wieder Unklarheiten in Bezug auf die Übernahme von Kosten für deren
medizinische Versorgung, Dabei werden
auftretende gesundheitliche Probleme ganz unterschiedlich gelöst. Das
geschieht nach Überwindung vieler bürokratischer Hürden dann auch mit der Kostenübernahme
durch das Sozialamt. Um diesen unsicheren Zustand zu
beenden, sollte, so lange der Aussiedler bzw. dessen Familienangehörige
Sozialhilfe erhalten, ihre Krankenversicherung in Vorleistung seitens des
Sozialamtes erfolgen. |
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