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Auszug - Überleitung von Hortplätzen an Schulen
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Herr
Kirchner begründet den Antrag Ø
Frau
Keil war bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags darüber überrascht,
da regelmäßig in zwei Ausschüssen berichtet wurde und der Prozess bereits
erfolgreich läuft Ø
Herr
Kummer spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen, da das Amt bereits im
Sinne des Antrags aktiv ist Ø
Herr
Jander weist darauf hin, dass es im Bereich Qualitätsstandard zwischen Hort in
Kitas und Hort in der Schule große Differenzen gibt; Qualitätsstandard Kita
sollte auf den Bereich Schule übertragen werden Ø
Frau
Keil erwidert, dass dann der Antrag anders gestellt werden müsste; für Inhalte
im Bereich Schule ist das Land zuständig, nicht der Bezirk Ø
Mit
4/5/4 Stimmen wird Antrag abgelehnt; Ergebnis wird dem Schulausschuss zur
Kenntnis gegeben Es wird
folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten. Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
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