Auszug - Überleitung von Hortplätzen an Schulen  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 07.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0710 Überleitung von Hortplätzen an Schulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Schule und Sport
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ø

Ø       Herr Kirchner begründet den Antrag

Ø       Frau Keil war bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags darüber überrascht, da regel­mäßig in zwei Ausschüssen berichtet wurde und der Prozess bereits erfolgreich läuft

Ø       Herr Kummer spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen, da das Amt bereits im Sinne des Antrags aktiv ist

Ø       Herr Jander weist darauf hin, dass es im Bereich Qualitätsstandard zwischen Hort in Kitas und Hort in der Schule große Differenzen gibt; Qualitätsstandard Kita sollte auf den Bereich Schule übertragen werden

Ø       Frau Keil erwidert, dass dann der Antrag anders gestellt werden müsste; für Inhalte im Be­reich Schule ist das Land zuständig, nicht der Bezirk

Ø       Mit 4/5/4 Stimmen wird Antrag abgelehnt; Ergebnis wird dem Schulausschuss zur Kenntnis ge­geben

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.

 

Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :

 

  • das Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen KiTa – Standard entsprechen,
  • die Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch geeignete Begleitung und Beratung,
  • das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
  • Klärung der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel

 

 


 
 

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