Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal zur Drucksache V - 1056 "Nachweis der im
Haushaltsjahr 2004 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen"
Der Ausschuss hat die Drucksache in seinen Sitzungen am 19.02.2006 und
09.03.2006 behandelt. Ihm lag dazu eine Stellungnahme des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales vom 16.02.2006 vor. Dieser Ausschuss hat laut
vorliegender Stellungnahme einstimmig beschlossen, die o.g. Vorlage zur
Kenntnis zu nehmen und zugleich in Bezug auf den Einzelplan 39 erheblichen Klärungsbedarf
angemeldet.
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV
die Ablehnung dieser Vorlage zur Beschlussfassung.
Nach Ansicht des Ausschusses für Finanzen, Immobilenmanagement und Personal
kann die BVV dieser Vorlage nicht zustimmen, weil ein Ausgleich der
gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen (Transferleistungen) durch die
Senatsverwaltung für Finanzen nicht erfolgte.
31.08.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.13 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Siehe Anlage
09.02.2006 - Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
Ö 5.1 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
wird nachgereicht
14.02.2006 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ö 4.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Siehe Anlage
01.03.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.17 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Platzhalter
09.03.2006 - Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
Ö 5.1 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Platzhalter
23.03.2006 - Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
Ö 4.3 - zur Kenntnis genommen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal zur Drucksache V - 1056 "Nachweis der im
Haushaltsjahr 2004 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen"
Der Ausschuss hat die Drucksache in
seinen Sitzungen am 19.02.2006 und 09.03.2006 behandelt. Ihm lag dazu eine
Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 16.02.2006 vor.
Dieser Ausschuss hat laut vorliegender Stellungnahme einstimmig beschlossen,
die o.g. Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und zugleich in Bezug auf den
Einzelplan 39 erheblichen Klärungsbedarf angemeldet. Der Ausschuss für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV die Ablehnung dieser
Vorlage zur Beschlussfassung. Nach Ansicht des Ausschusses für
Finanzen, Immobilenmanagement und Personal kann die BVV dieser Vorlage nicht
zustimmen, weil ein Ausgleich der gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen
(Transferleistungen) durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht
erfolgte.
29.03.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.8 - in der BVV abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal zur Drucksache V - 1056 "Nachweis der im
Haushaltsjahr 2004 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen"
Der Ausschuss hat die Drucksache in
seinen Sitzungen am 19.02.2006 und 09.03.2006 behandelt. Ihm lag dazu eine
Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 16.02.2006 vor.
Dieser Ausschuss hat laut vorliegender Stellungnahme einstimmig beschlossen,
die o.g. Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und zugleich in Bezug auf den
Einzelplan 39 erheblichen Klärungsbedarf angemeldet. Der Ausschuss für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV die Ablehnung dieser
Vorlage zur Beschlussfassung. Nach Ansicht des Ausschusses für
Finanzen, Immobilenmanagement und Personal kann die BVV dieser Vorlage nicht
zustimmen, weil ein Ausgleich der gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen
(Transferleistungen) durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht
erfolgte.