Auszug - VzK V-1194 Konzept zum Abbau des Defizits des Bezirkes Pankow von Berlin für den Zeitraum 2006-2009 und Eckwerte für den Ergänzungsplan 2006/2007  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Beschluss

VzK V-1194 Konzept zum Abbau des Defizits des Bezirkes Pankow von Berlin für den Zeitraum 2006-2009 und Eckwerte für den Ergän

VzK V-1194 Konzept zum Abbau des Defizits des Bezirkes Pankow von Berlin für den Zeitraum 2006-2009 und Eckwerte für den Ergänzungsplan 2006/2007

 

Herr BzBm Kleinert:

Die Investitionspauschale ist laut Hauptausschuss zur Sanierung heranzuziehen. Dies ist vorhabenbezogen aufgeschlüsselt. Begonnene Investitionsvorhaben werden fortgeführt. SenFin hat die Unterlagen inkl. der Analyse zum T-Teil erhalten. Hierzu sollen in diesen Tagen Fragen von SenFin eingehen. Im weiteren Verlauf wird dann mit SenFin beraten. Die erhöhten Einnahmen aus den Erholungsanlagen sind von SenFin bereits als Dissenspunkt angemeldet worden.

Die im Sozialbereich anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Altakten sind noch nicht Teil der Veranschlagung geworden. Dieses Defizit wird ins Haushaltsjahr 2007 vorgetragen.

Die Honorarkürzungen im Kulturbereich werden geprüft. Mit der Einführung der Produktsummenbudgetierung sind die Regelungen des Artikels 89 VvB nicht sinnvoll anzuwenden. Daraus erklärt sich die Sperrung der Mittel. Deshalb wird gemäß der Drucksache ein Drittel der Haushaltsmittel nicht eingesetzt. Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Lage nun insofern anders, als in den vergangenen Jahren Haushaltssperren vom Bezirk verfügt worden.

 

Herr van der Meer, Herr Kirchner und Herr Treichel widersprechen dieser Auffassung. So werden einzelne Einrichtungen nur durch den Einsatz von Honorarkräften offen gehalten. Der Betrieb von Einrichtungen ist nicht durch Artikel 89 VvB betroffen.

 

Es wird verabredet, hierzu in der nächsten Ausschusssitzung erneut zu beraten.

 

Frau BzStRin Zürn-Kastantowicz:

Diese Ausgaben, die die Altakten betreffen, setzen sich aus unterschiedlichen Titeln für Sozialhilfeleistungen zusammen.

Die Übersicht der Ausgaben wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Heinicke:

Eine Abfederung dieser Zusatzkosten ist nicht zu erwarten.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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