Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der bezirklichen Spielplatzplanung nunmehr auch beschleunigt für die Bezirksregion IV Karow mit den Planungsräumen (PLR) 5, Karow-Nord, und 6, Alt-Karow, und die Bezirksregion VII Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland (PLR 11, 15 u. 16) Maßnahmenkonzepte zu entwickeln und entsprechende Handlungsbedarfe umzusetzen.
Zur Erfüllung der Kriterien nach §§ 4 und 7 Kinderspielplatzgesetz (KiSpPlG BE) sowie für notwendige Planungskosten und für die zeitnahe Umsetzung der hieraus resultierenden Handlungsbedarfe, sind insbesondere Mittel aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) des Landes Berlin einzusetzen. Zusätzlich sind dort nicht voll ausgeschöpfte Mittel zu beantragen. Zur Realisierung einer vollständigen und kontinuierlichen Mittelverausgabung ist ggfls. eine Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr gemäß § 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung zu beantragen.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie zusätzliche Mittel auch aus Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Finanzierung des aus dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 resultierenden zusätzlichem Bedarfs bei Realisierung des Wohnbaupotentialzuwachs und auch zur Erhaltung bereits vorhandener Spielplätze in den genannten PLR herangezogen werden können.
Zusätzlich ist der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache VII-1002 (Generationenspielplatz Stadtrandsiedlung Kappgraben) wieder aufzugreifen und weiterzuverfolgen.