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Drucksache - VIII-1123
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1123 „Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge des Umbaus des Jahnsportparks zum Inklusiven Sportpark auch ein „Kompetenzzentrum für Inklusion und Sport” dort realisiert wird. Das „Kompetenzzentrum für Inklusion und Sport" soll, nach seiner Fertigstellung, der inklusiven Aus- und Weiterbildung von Übungsleiter*innen und Sportlehrer*innen, insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen, sowie der Organisationsentwicklung von Berliner Sportvereinen und -verbänden und der Entwicklung und Erprobung neuer inklusiver Sportarten dienen. Für diesen Zweck sind die baulichen Voraussetzungen in Form einer „Forschungshalle für Inklusion und Sport” und von entsprechenden Büro- und Schulungsräumen im Jahn-Sportpark zu schaffen. Mindestens eine der neu geschaffenen Sporthallen soll also zu 100% dem inklusiven Sport gewidmet sein. Um eine rein inklusive Nutzung dieser Halle zu gewährleisten, ist die Vergabe der Hallenzeiten dem Bezirkssportbund Pankow (BSB) und dem Netzwerk für Inklusion & Sport anzuvertrauen. Die Verantwortung für die Aus- und Weiterbildung soll der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V. in Kooperation mit engagierten Inklusionssportvereinen übernehmen. Das Projekt findet unter wissenschaftlicher Begleitung statt. Die genannten Akteur*innen sind am Planungsprozess für das Kompetenzzentrum zu beteiligen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Pankower Sportentwicklungsplanes sind zu berücksichtigen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat sich in Bezug auf den o. g. BVV-Beschluss an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) gewandt und um entsprechende Einbeziehung in die Planungsprozesse und Unterstützung bei der Umsetzung der aufgezeigten Aspekte gebeten. Nunmehr liegt dem Bezirksamt Pankow hierzu eine umfangreiche Antwort vor. SenInnDS äußert sich auf das Anliegen des BVV-Beschlusses sinngemäß wie folgt: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beabsichtigt, die neuen Sportanlagen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark im „design for all“ zu errichten. Alle geplanten Sportneubauten werden dementsprechend vollumfänglich für den Inklusionssport nutzbar gemacht. Die Bedarfsprogramme für die Sportanlagen im Jahn-Sportpark werden in der ersten Jahreshälfte 2021 erstellt. Im Rahmen der Erstellung werden alle bisherigen und künftigen Nutzenden umfassend beteiligt. Bei Themen der Inklusion ist beabsichtigt, die „Arbeitsgruppe Standards der Barrierefreiheit“ des Landessportbundes Berlin, den Bezirkssportbund Pankow, den Berliner Behinderten- und Rehabilitationssportverband Berlin (BSB), den Sportclub Lebenshilfe (SCL), den Verein Pfeffersport und weitere Experten einzubeziehen. Die Anforderungen an eine „Forschungshalle für Inklusion und Sport“ können dementsprechend angemeldet werden und sollen, soweit möglich, Berücksichtigung finden. Die im BVV-Beschluss angeregte ausschließliche Nutzung einer Halle für Inklusionssport kann durch SenInnDS jedoch nicht in Aussicht gestellt werden. Nach dem Gesetz über die Förderung des Sports im Land Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG) und den Vergabegrundsätzen gemäß Nr. 6 Absatz 2 der Ausführungsvorschriften zu § 14 SportFG (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) ist bei der Vergabe öffentlicher Sportanlagen grundsätzlich eine Rangfolge zu beachten. Vorrang vor allen anderen Nutzern hat der Schulsport! Nachdem die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und auch das Schul- und Sportamt Pankow bereits einen erheblichen Bedarf an Hallenzeiten signalisiert haben und gegenwärtig auch schon Schulen der Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg die Sportanlage nutzen, ist davon auszugehen, dass die Nutzung beider Sporthallen montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr überwiegend durch den Schulsport erfolgt. Nur im Rahmen nicht in Anspruch genommener Zeiten durch Schulen und nach 16 Uhr kann SenInnDS eine ggf. nahezu vollständige Nutzung durch den Inklusionssport in Aussicht stellen. Die Vergabe öffentlicher Sportanlagen durch Dritte, wie den Bezirkssportbund oder das „Netzwerk für Inklusion und Sport“, sehen weder das SportFG noch die SPAN vor. Gemäß Nr. 5 Absatz 3 SPAN erfolgt die Vergabe der Nutzungszeiten im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark auch künftig durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Zu gegebener Zeit und zu aktuellen bzw. konkreten Anlässen kann erneut geprüft werden, ob einem nutzenden Verein, z. B. BSB, SCL oder Pfeffersport, eine vorrangige Nutzung einer Halle und/oder anderen Sportanlage im Sinne der Nr. 9 SPAN eingeräumt werden kann. Diese konkrete Prüfung wird jedoch aufgrund der komplexen Sportanlagenstruktur erst nach Abschluss aller Planungen möglich sein. Voraussetzung einer Überlassung zur vorrangigen Nutzung ist nach Nr. 9 Absatz 2 c) SPAN allerdings auch, dass „bei Bedarf Nutzungszeiten für den Schulsport und den Hochschulen für deren studienbezogenen Lehrbetrieb entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden“. Das Vorrecht des Schulsports besteht auch bei vorrangiger Nutzung. Auch wenn dem Wunsch bzw. den Forderungen des BVV-Beschlusses für eine alleinige Nutzung einer Sporthalle nicht zu 100 % entsprochen werden kann, wird seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bereits jetzt signalisiert, dass sich die Vergabestelle des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks bemühen wird, umfangreiche Nutzungszeiten für Inklusion und Behindertensport nach Maßgabe der Vergabegrundsätze zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft selbstverständlich alle Sportanlagen und nicht allein eine Sporthalle. Die Erstellung der Bedarfsprogramme der Büro- und Schulungsräume erfolgt ebenfalls unter Einbeziehung der zukünftig nutzenden Vereine. Ob und wie diese Räumlichkeiten durch ein „Kompetenzzentrum für Inklusion und Sport“ genutzt werden, unterliegt ohnehin der Autonomie des Sports. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport kann und wird den künftigen Nutzern keine diesbezüglichen Vorgaben machen. Über die weiteren Entwicklungen, den jeweils aktuellen Sachstand und der auch zu erwartenden Dynamik dieser Thematik wird das Bezirksamt den Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit informieren. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit keine
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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