Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Die BVV ersucht das
Bezirksamt bei der Umsetzung von Hartz
IV im Bezirk die demokratische Kontrolle der Aktivitäten der ArGe durch die BVV
sicherzustellen.
Dazu gehört insbesondere:
-
die mit der
Arbeitsagentur abzuschließende Vereinbarung vor der Unterzeichnung der BVV zur
Beratung vorzulegen,
-
die BVV an der
Entscheidung über die im Beirat vertretenen Institutionen zu beteiligen,
-
die BVV mit vier
von der BVV zu wählenden Mitgliedern im Beirat zu beteiligen,
-
regelmäßig im
Rahmen der Berichterstattung nach Drs V – 716/04 über den Planungsstand zur
Einrichtung von gemeinnützigen Beschäftigungsverhältnissen nach § 16, Abs. 3
SGB II zu berichten
-
der BVV durch
eine halbjährliche Berichterstattung über die Arbeit der ArGe auf Dauer eine qualifizierte Kontrolle zu
ermöglichen.
Begründung:
(umseitig)