1. Das Bezirksamt wird ersucht, 2 Wochen vor Beschlussfassung von allen Bauvorbescheiden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen diese zur Kenntniss zu geben. Auch bei Bebauungsplänen ist der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen frühzeitig über sämtliche Auswirkungen und Änderungen zu informieren.
2. Bei Bauvorhaben des Bezirks hat das Bezirksamt die BVV und die Bürger des Bezirks in geeigneter Weise über das Bauvorhaben frühzeitig zu Informieren. Auch bei Bebauungsplänen sind die Bürger frühzeitig in geeigneter Form über sämtliche Auswirkungen und Änderungen zu informieren.
Geeignet ist, die Veröffentlichung des gesamten Bauplans mit einer kurzen Beschreibung über die Änderungen und Auswirkungen auf die umliegende Umgebung, Veränderungen von Straßenverläufen, Veränderungen von Grundstücken, ggf. Grundrissänderungen von Wohnungen, Veränderungen in der Versorgungsstruktur der Bürger z. B. Veränderungen von zu- und Ableitungen von Gas, Fernwärme, Wasser, Strom, Telefon, Internet aber auch Veränderungen der zur Verfügung stehenden Gewerbefläche in der näheren Umgebung, Veränderung von Grünflächen, Spielplätzen und Erholungsstätten.
Zu Informieren ist ggf. über lokale Wochenzeitungen, Rundfunk, Aushänge im Bezirksamt, am betroffenen Objekt, in unmittelbarer Umgebung des betroffenen Objekts durch Aufstellen von Informationstafeln. Auch denkbar ist die Gestaltung einer Informationswebseite im Internet für größere Projekte. Frühzeitig ist, wenn das Bezirksamt Kenntnis darüber hat, dass das Bauvorhaben dort verwirklicht werden soll und bereits Anhaltspunkte vorliegen wie das Objekt genutzt werden soll, welche Größe es ca. haben wird.
3. Daten Dritter in Verträgen sind ggf. zu schwärzen / unkenntlich zu machen.