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Auszug - Erhalt aller Parzellen der KGA Famos
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Herr Dr. Nelken stellt den ursprünglichen Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor. Ein gleichlautender Beschluss (mit Ausnahme von Punkt 3) wurde bereits im vergangenen Jahr gefasst. Die Fraktion Die Linke lehnt den Änderungsantrag der CDU ab, bietet aber eine Streichung von Punkt 3 an.
Im Anschluss stellt Herr Kraft, BV, den Änderungsantrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor. Im Falle der von Herrn Dr. Nelken angebotenen Streichung von Punkt 3 bedarf es nach seiner Auffassung gar keines Beschlusses, da dann lediglich über die schon jetzt bestehende Beschlusslage erneut abgestimmt würde. Er weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten angestrebt werden sollte.
Herr Mindrup, BV, regt an, den Beschlusstext der Drucksache wie folgt neu zu fassen:
"Die BVV wird ersucht zu beschließen:
Der Beschluss VI-1357 der BVV gilt weiter. Das BA wird ersucht, die BVV zu informieren, falls sich ein neuer Sachstand ergibt, der von der VzK (Schlussbericht) abweicht."
Ursprungs- und Änderungsantrag sowie die vorstehend wiedergegebene vorgeschlagene Neufassung des Antrags werden diskutiert.
Herr Kirchner weist darauf hin, dass eine Stellungnahme der SenStadt vom 2. Mai 2012 vorliegt. Danach handelt es sich bei dem in Rede stehenden Gebiet um bebaubaren Innenbereich. Das BA ist geneigt, dieser Rechtsauffassung zu folgen und die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Die Stellungnahme der SenStadt wird den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Herr Dr. Nelken erklärt, dass seine Fraktion die von der SPD vorgeschlagene Neufassung des Antrags übernimmt.
Sodann wird zunächst der Änderungsantrag der CDU zur Abstimmung gestellt und mit
11 NEIN- gegenüber 2 JA-Stimmen bei 1 Enthaltung
mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss wird der oben im Wortlaut wiedergegebene neugefasste Antrag zur Abstimmung gestellt und mit
12 JA- ohne NEIN-Stimmen bei 2 Enthaltungen
beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt der BVV damit den Beschluss des Antrags in der neuen Fassung.
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