Tagesordnung - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Do, 18.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:49 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle vom 23.06.2011      
Ö 3     Überwiesene Drucksachen der BVV      
Ö 3.1  
Schutz der Bestandsmieter in Pankow Süd/ Kissingenviertel  
VI-1126  
Ö 3.2  
Schutz der Bestandsmieter im Paracelsusviertel  
VI-1127  
    VORLAGE
    1

1.              Das Bezirksamt wird ersucht, für das Paracelsusviertel eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

2.              Das Gebiet soll zunächst von der Amalienstraße, der Wolfshagener Straße, der Achtermannstraße und Damerowstraße begrenzt werden.

3.              Das Bezirksamt wird Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB ersucht, einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB zu erstellen oder erstellen zu lassen. Ziel der BVV ist es, das die Bewohner des Quartiers – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten – in ihrem angestammten Wohnumfeld verbleiben können.

4.              Durch die Umstrukturierungssatzung soll ein den sozialen Belangen Rechnung tragende Ablauf von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und der Verbleib der Bestandsmieter im Quartier erreicht werden. Dafür sind die folgende Ziele maßgeblich:

§      Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.

§      In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.

§      Bei sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden die Mieterhöhungen in den betreffenden Fällen gekappt, um den Mietern vorzugsweise den Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. gestatten. Von einer sozialen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Einvernehmliche andere Lösungen können durch die Mieterberatung erarbeitet und abgestimmt werden

§      Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden..

5.              Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen.

6.              Die Bewohner des unter Punkt 2 benannten Quartiers sind durch das Bezirksamt in geeigneter Form über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.

 

   
    07.07.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 1.56 - überwiesen
   
   
    18.08.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3.2 - zurückgezogen
   
Ö 3.3  
Barrierefreies Wohnen in Pankow  
VI-1268  
Ö 3.4  
Änderung Bauordnung von Berlin  
VI-1365  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Bezirksamt und Nachfragen      
Ö 5  
Sonstiges      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (vertraulich)      
N 9     (vertraulich)      
               
 
 

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