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Auszug - Schutz der Bestandsmieter in Pankow Süd/ Kissingenviertel
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Der Ausschuss-Vorsitzende, Herr Schröder, BV, stellt den Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor. Als Grundlage für die angeregten Umstrukturierungssatzung (Punkt 1 des Antrags) soll eine Maßnahme im „Nebengebiet“ des betroffenen Quartiers dienen, nämlich die Baumaßnahmen im Bereich des „Krieger-Areals“. Dieser solle schon jetzt „mit in die Verantwortung genommen werden“.
Der Antrag wird diskutiert.
Herr Götzke, BV, kritisiert, dass man heute noch gar nicht wisse, wie sich die geplanten Baumaßnahmen auswirken werden, ob und, falls ja, welche Aktivitäten gegebenenfalls erforderlich werden. Bis Klarheit bestünde würden aber sicherlich noch 4 bis 5 Jahre vergehen. Herr Götzke regt daher an, diesen sowie den insoweit entsprechenden Antrag unter TOP 3.2 zurückzunehmen.
Herr BzStR Dr. Nelken ergänzt, dass Planungen auf der benachbarten „Krieger-Fläche“ bei dem hier in Rede stehenden Gebiet bei zutreffender Betrachtung nicht als Maßnahme im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB gelten könnten. Da die Voraussetzungen für eine Umstrukturierungssatzung, die Durchführung eines umstrukturierenden Bauvorhabens, (auch absehbar) nicht vorliegen, sei Punkt 1 wohl gar nicht umsetzbar.
Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung erklärt Herr Schröder, dass die einreichende Fraktion diesen Antrag sowie den auf der Tagesordnung folgenden Antrag zurücknimmt. |
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