1.
Was waren die
Beweggründe des Bezirksamtes trotz gegenteiliger Beschlüsse des
Abgeordnetenhauses und des Hauptausschusses sowie einer entsprechenden
unmissverständlichen Aufforderung des Senators für Finanzen zum 01.10. 2002 die
Ernennung von fünf Anwärtern zu Beamten zur Anstellung vorzunehmen ?
2.
Welche Bedeutung
haben vor diesem Hintergrund die rechtlichen Grundlagen für das Handeln des
Bezirksamtes?
3.
Weshalb hat das
Bezirksamt die vom Hauptausschuss und vom Senator für Finanzen vorgeschlagene
befristete Beschäftigung im Angestelltenverhältnis verworfen?
Welche anderen Möglichkeiten einer Beschäftigung wurden geprüft und warum
wurden sie nicht umgesetzt ?
4.
Welche
Restriktionen hat der Senator für Finanzen aufgrund des aus Sicht des Senators
rechtswidrigen Handelns des Bezirksamtes für den Bezirkshaushalt verhängt?
5.
Wie hoch sind
langfristig gesehen die aus der Verbeamtung entstehenden Mehrbelastungen für
den Bezirkshaushalt? Zu wessen Lasten werden diese finanziert?
6.
Wurden
dienstrechtliche Verfahren gegen Bezirksamtsmitglieder eingeleitet? Wenn ja,
von wem und mit welchem Ergebnis?