Drucksache - V-0260  

 
 
Betreff: Nutzung des Gebäudekomplexes Kastanienallee 82
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Schule und SportBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.11.2002 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2003 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2004 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 13, SB, 6. Tagung, 25.04.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                …..04.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                   

Drucksache-Nr.:
  in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr. V- 0260 / 02

                                                                                                                          V- 0275 / 02

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Nachnutzung des Schulgebäudekomlexes Kastanienallee 82

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 13.11.2002 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung

 

1.         - Drucksache Nr.: V-0260/02

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, ein Nutzungskonzept für den Gebäudekomplex Kastanienallee 82 zu erstellen und in diesem Zusammenhang das Anliegen zur Nutzung von Räumen durch die Freie Schule Prenzlauer Berg wohlwollend zu prüfen.“

 

2.         - Drucksache Nr. V – 0275/02

 

„ Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur ordentlichen Tagung der BV im Februar 2003

 

1)     einen Vorschlag für eine grundsätzliche Entscheidung zur Nachnutzung des Schulgebäudes und

2)     einen Vorschlag für das Verfahren zur Entscheidung über die künftigen Nutzer, unter Berücksichtigung der Drs. Nr. V – 082/02

 

der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Grundsatzentscheidung zur Nachnutzung die Prämisse zu beachten, dass keine Belastungen für den Bezirkshaushalt durch die künftige Nutzung entstehen dürfen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Verfahren zur Entscheidung transparent und öffentlich zu gestalten.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die in den beiden Drucksachen aufgemachten „Prüfaufträge“ bzw. Forderungen hinsichtlich eines entscheidungsfähigen Vorschlages für eine Nachnutzung der Schulgebäude am Standort Kastanienallee 82 wurden bereits im I. Quartal 2005 abgeschlossen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Interessenten des GLS Sprachenzentrums. 

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Schlussbericht vom 09.11.2004 zur Drs. Nr. V-790/04 „Nachnutzung Schulgebäude Kastanienallee 82“ eine ausführliche und abschließende Beantwortung erfolgt ist.

 

Seit 2006 befindet sich an dem Standort Kastanienallee 82 (OT Prenzlauer Berg) das GLS-Sprachenzentrum Berlin (Campus Berlin). GLS ist sowohl Sprachschule als auch Agentur „educational travel“ auf allen fünf Kontinenten und gilt als offizielles Prüfungszentrum der University of Cambridge ESOL Exams in Berlin-Brandenburg.

 

Wir bitten, die Drucksachen als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil            

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 

 

 

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

Qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

x

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

x

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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