Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf Landesebene dafür einzusetzen,
dass in Berlin die Bezirksverwaltungen die Mehrheit in de
Dem Bezirksamt
wird empfohlen, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die
Bezirksverwaltungen die Mehrheit in der Trägervertretung des JobCenters
erhalten und somit Umsetzungsverantwortung übernehmen können.
Dabei müssen
folgende Fragen geklärt werden:
Weiterentwicklung des Controllings
unter Mitwirkung der Kommunen (Hinterlegung von Daten der flankierenden
kommunalen Maßnahmen)
Klärung eigener
Datenzugriffsmöglichkeiten
Klärung, ob der Bund quantitative
Ziele im Rahmen Eingliederungsplanung vorgeben wird und welche Folgen
gegebenenfalls eine Nichteinhaltung zentraler Vorgaben nach sich ziehen
könnte (Sanktionsmöglichkeiten)
Mitwirkungsmöglichkeiten der
kommunalen Ebene bei der Gestaltung der zentralen Zielvereinbarungen und
der Erarbeitung von Mindeststandards
Einbeziehung sozialindikativer Daten
in die Clusterbildung
Klärung personalrechtlicher und
personalwirtschaftlicher Fragen
Abstimmung
8/4/1
28.09.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.20 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird
ersucht, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die
Bezirksverwaltungen die Mehrheit in der Trägervertretung des JobCenters
erhalten und somit Umsetzungsverantwortung übernehmen können.
gez. Andreas Otto,
Christine Rabe und die anderen Mitglieder der Fraktion
10.11.2005 - Ausschuss JobCenter Pankow
Ö 5.1 - vertagt
15.12.2005 - Ausschuss JobCenter Pankow
Ö 4.1 - zurückgezogen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt
wird empfohlen, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die
Bezirksverwaltungen die Mehrheit in der Trägervertretung des JobCenters
erhalten und somit Umsetzungsverantwortung übernehmen können.
Dabei müssen
folgende Fragen geklärt werden:
Weiterentwicklung des Controllings
unter Mitwirkung der Kommunen (Hinterlegung von Daten der flankierenden
kommunalen Maßnahmen)
Klärung eigener
Datenzugriffsmöglichkeiten
Klärung, ob der Bund quantitative
Ziele im Rahmen Eingliederungsplanung vorgeben wird und welche Folgen
gegebenenfalls eine Nichteinhaltung zentraler Vorgaben nach sich ziehen
könnte (Sanktionsmöglichkeiten)
Mitwirkungsmöglichkeiten der
kommunalen Ebene bei der Gestaltung der zentralen Zielvereinbarungen und
der Erarbeitung von Mindeststandards
Einbeziehung sozialindikativer Daten
in die Clusterbildung
Klärung personalrechtlicher und
personalwirtschaftlicher Fragen