Drucksache - V-1099  

 
 
Betreff: Verantwortung für Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss JobCenter Pankow
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss JobCenter Pankow Vorberatung
10.11.2005 
öffentliche Sitzung Ausschusses JobCenter Pankow vertagt     
15.12.2005 
9. öffentliche Sitzung Ausschusses JobCenter Pankow zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bü. 35. Tagung, 28.09.2005
BE Ausschuss JobCenter

Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die Bezirksverwaltungen die Mehrheit in de

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die Bezirksverwaltungen die Mehrheit in der Trägervertretung des JobCenters erhalten und somit Umsetzungsverantwortung übernehmen können.

 

Dabei müssen folgende Fragen geklärt werden:

 

  • Weiterentwicklung des Controllings unter Mitwirkung der Kommunen (Hinterlegung von Daten der flankierenden kommunalen Maßnahmen)
  • Klärung eigener Datenzugriffsmöglichkeiten
  • Klärung, ob der Bund quantitative Ziele im Rahmen Eingliederungsplanung vorgeben wird und welche Folgen gegebenenfalls eine Nichteinhaltung zentraler Vorgaben nach sich ziehen könnte (Sanktionsmöglichkeiten)
  • Mitwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene bei der Gestaltung der zentralen Zielvereinbarungen und der Erarbeitung von Mindeststandards
  • Einbeziehung sozialindikativer Daten in die Clusterbildung
  • Klärung personalrechtlicher und personalwirtschaftlicher Fragen

 

Abstimmung 8/4/1

 

 

Die im August 2004 zwischen dem Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossene

In der Rahmenvereinbarung zwischen BMWA, BA und den kommunalen Spitzenverbänden vom 1.8.05 wird vereinbart, dass die Geschäftsführung der Jobcenter neu definiert werden soll und die Kommunen die Möglichkeit haben sollen, eine Mehrheit in den Trägervertretungen wahrzunehmen.

 

In den laufenden Verhandlungen sind eine Reihe von Fragestellungen aufgetreten, die bisher nicht zufriedenstellend geklärt werden konnten.

 

Außerdem ist es inhaltlich nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Frage der Rolle (Stärkung der Verantwortung) der Geschäftsführung an die der Mehrheitsverhältnisse in der Trägervertretung gekoppelt werden soll.

 

 

 

 
 

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