Drucksache - 1213/XXI
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.
Am 15. Juni 2021 hat der Senat die Gigabit-Strategie des Landes Berlin beschlossen. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird der Glasfaserausbau in Berlin im Rahmen dieser Strategie vorangetrieben. Neben klar formulierten Versorgungszielen – flächendeckende Gigabitversorgung bis 2025 sowie flächendeckende Glasfaserversorgung bis 2030 – beschreibt die Strategie sechs konkrete Handlungsfelder zur Unterstützung des marktgetrieben Ausbaus.
Ein wichtiges „Nadelöhr“ im Ausbaugeschehen stellt die Bearbeitung der Anträge auf Verlegung von Telekommunikationslinien nach § 127 Telekommunikationsgesetz bei den zuständigen Wegebaulastträgern dar.
Die Zielvereinbarung soll daher die bestehenden Aktivitäten ergänzen, insbesondere durch die Sicherstellung einheitlicher und verpflichtender sowie ausschließlich digitaler Antragsbearbeitung in allen Bezirken unter Anwendung des IT-Fachverfahrens der VISS-Geschäftsstelle, um so eine verbesserte gesamtstädtische Steuerung zu ermöglichen und damit den Glasfaserausbau im Land Berlin voranzubringen.
Die Operationalisierung erfolgt weitergehend über Qualitätsstandards. Die Qualitätsstandards werden anhand von Indikatoren objektiv nachvollziehbar gemacht. Dafür wird jeweils die Berechnungsmethode, die Messgröße und die Datenquelle definiert und festgelegt. Vorgesehen und finanziell im Landeshaushalt hinterlegt ist für die Umsetzung der Zielvereinbarung ein personeller Aufwuchs von 2,5 Beschäftigungspositionen je Bezirk.
Der Abschluss der Zielvereinbarung wird durch das Bezirksamt befürwortet.
Berlin-Neukölln, 20. Februar 2024
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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