Drucksache - 1195/XXI
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.
Zur Optimierung der Arbeits- und Steuerungsprozesse und einer Qualitätssicherung im Amtlichen Vermessungswesen werden seit dem Jahr 2006 Zielvereinbarungen zwischen der für das Vermessungswesen zuständigen Senatsverwaltung und den bezirklichen Vermessungsstellen abgeschlossen. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. 0371/XXI vom 22.06.2022) verwiesen.
Aus der Zielvereinbarung für das Jahr 2024 ergeben sich gegenüber der 2023er Fassung Modifizierungen bei den Kernprozessen (Ergänzungen zum Höhenfestpunktfeld 3. Ordnung; alle 6 Jahre Überwachung, alle 12 Jahre Überprüfung; bis Ende 2024 Ausbaukonzept für das Höhenfestpunktfeld unter Federführung der Senatsverwaltung). Die Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung werden ebenfalls modifiziert (Liegenschaftskataster: Ergänzungen zum Thema Digitalisierung, z.B. medienbruchfreie Einreichung von Vermessungsschriften und Geodateninfrastruktur: Vektorisierung Bebauungspläne weggefallen).
Der Abschluss der Zielvereinbarung wird durch das Bezirksamt ausdrücklich befürwortet.
Berlin-Neukölln, 07. Februar 2024
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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