Drucksache - 1093/XXI
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Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zukünftig, beginnend mit dem Doppelhaushalt 2026/2027, 2-jährige Leistungsverträge mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen, um mehr Planungssicherheit für die Angebote nach §§ 11, 13, 13a und 16 des SGB VIII zu schaffen.
Begründung: Mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes ist das verfügbare Budget für die Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe immer für zwei Jahre im Voraus bekannt. Mit einem 2-jährigen Abschluss der Leistungsverträge erhöhen wir die Planungssicherheit für die freien Träger und ihre Mitarbeiter*innen. Außerdem reduzieren wir so den Verwaltungsaufwand für das Jugendamt und die freien Träger. In der Antwort auf die Große Anfrage "Finanzierung der Jugendarbeit in Neukölln" (Drucksache Nr. 0865/XXI) kommt auch das Bezirksamt zu dem Schluss: "In der Abwägung scheint es sinnvoll, Leistungsverträge in der Regel wieder zweijährig zu gestalten." Mit einem langen Vorlauf sollte deshalb eine Umsetzung der zweijährigen Leistungsverträge für den nächsten Doppelhaushalt möglich sein. |
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