Drucksache - 1011/XXI  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Stemmermann, Jan Tjado
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
18.10.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
20.11.2023 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
13.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
HR 2022 BVV_Anlage
Überweisung HVKN
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen 1.022.842.116,90 Euro

Summe der Ist-Ausgaben 1.022.842.116,90 Euro

Kassenmäßiges Jahresergebnis 0,00 Euro

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufgestellt. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen.

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung vom 30.01.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.02.2023). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Im Rahmen der Bezirkshaushaltsrechnung ist ein Nachweis der Umsätze für jeden Titel im Haushaltsplan zu erstellen (Tabelle 300 - „Rechnungsnachweisung“). Aufgrund des großen Umfangs über 261 Seiten wird dieser Nachweis in elektronischer Form bereitgestellt. Dieser ist unter dem unten genannten Pfad abrufbar. Bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden.

 

Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, sind auch alle weiteren Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung im PDF-Format elektronisch abrufbar. Die Erstellung der Tabellen im Excel-Format ist gemäß der Senatsverwaltung für Finanzen nicht möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2022 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk.

I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2022.

 

Berlin-Neukölln, 10. Oktober 2023

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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