Drucksache - 0994/XXI  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendparlament in der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GrüneGeschäftsordnung
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.10.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
21.11.2023    4. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
13.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GO
Ausschuss Beschluss
Änderungsantrag LINKE
Beschluss

Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN nach Beschlussempfehlung:

 

§ 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht über die Bezirksverordnetenvorsteherin oder den Bezirksverordnetenvorsteher, Anträge in die BVV einzubringen.

 

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird auf folgende Weise zu ändern:

Ein neuer §18 wird mit nachstehendem Text eingefügt. Die Nummerierung der folgenden Paragrafen ändert sich dementsprechend.

Zusätzlich sollen wie folgt Änderungen der Geschäftsordnung in den bisherigen Paragraphen 17, 41 und 42 vorgenommen werden.

 

§ 18 (neu) Kinder- und Jugendparlament

(1) Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht über die Bezirksverordnetenvorsteherin oder den Bezirksverordnetenvorsteher, Anträge mit kommunalpolitischem Bezug in die BVV einzubringen.

 

(2) Die Fraktionen sind gehalten, ihr Abstimmverhalten zu Anträgen des Kinder- und Jugendparlaments in für Kinder verständlicher Sprache zu begründen. Entsprechend wird das Bezirksamt gebeten, das Verwaltungshandeln zu Anträgen des Kinder- und Jugendparlaments in für Kinder verständlicher Sprache darzulegen.

 

(3) Das Kinder- und Jugendparlament entsendet für die Bezirksverordnetenversammlung und alle Fachausschüsse, in denen Bürger*innendeputierte gewählt werden, zwei Vertreter*innen. Die Vertreter*innen sind zu den entsprechenden Sitzungen einzuladen.

 

(4) Vertreter*innen des Kinder- und Jugendparlaments sind von nicht-öffentlichen Sitzungen ausgeschlossen.

 

 

§17 (alt)

(7) Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an Ausschusssitzungen als Gast mit Rederecht teilzunehmen. Anderen Gästen kann in öffentlichen Sitzungen mit Zustimmung des Ausschusses das Wort erteilt werden. Die vom Kinder- und Jugendparlament gewählten Vertreter*innen haben in dem entsprechenden Fachausschuss Rederecht. Im Ausschuss für Soziales hat ein/e Vertreter/in der Seniorenvertretung Neukölln Antrags- und Rederecht. Im Integrationsausschuss hat ein/e Vertreter/in des Bezirksbeirats für Partizipation und Integration Antrags- und Rederecht. Jede/r Bezirksverordnete hat zu überwiesenen eigenen Anträgen in jedem Ausschuss Rede- und Antragsrecht, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

 

 

§41 (alt)

(3) Die BVV kann die Beratung vertagen oder schließen. Der Antrag auf Vertagung oder Schluss der Beratung bedarf der Unterstützung einer Fraktion oder von mindestens drei Bezirksverordneten. Ein Antrag auf Schluss der Beratung ist erst zulässig, wenn mindestens ein/e Bezirksverordnete/r jeder Fraktion und Gruppe, sowie fraktionslose Bezirksverordnete, sowie die gewählten Vertreter*innen des Kinder- und Jugendparlaments die Möglichkeit hatten, das Wort zu nehmen. Vor der Abstimmung über den Schlussantrag wird die Redeliste verlesen, dann wird ohne weitere Aussprache abgestimmt. Ein Antrag auf Schluss der Beratung geht bei der Abstimmung einem Vertagungsantrag vor.

 

(4) Bei der Beratung von Drucksachen wird zunächst der Initiatorin/dem Initiator das Wort erteilt, anschließend den Fraktionen und Gruppen ihrer Stärke nach, danach den fraktionslosen Verordneten und den gewählten Vertreter*innen des Kinder- und Jugendparlaments. Weitere Wortbeiträge können nach Maßgabe der Redezeiten nach Eingangsreihenfolge erfolgen. Eine Ausnahme bilden die Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen, bei denen zuvor eine kurze Berichterstattung aus dem Ausschuss durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden erfolgt.

 

 

§42 (alt)

(2) Bei der Besprechung von Großen Anfragen und Beratung von Anträgen oder Beschlussempfehlungen in erster Lesung beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion, 7 Minuten pro Gruppe und für die gewählten Vertreter*innen des Kinder- und Jugendparlaments, sowie und 3 Minuten für Fraktionslose, bei Beratung von Entschließungen, Beschlussempfehlungen in weiteren Lesungen, Vorlagen zur Wahl, Vorlagen zur Beschlussfassung und Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) 5 Minuten pro Fraktion, 4 Minuten pro Gruppe und für die gewählten Vertreter*innen des Kinder- und Jugendparlaments, sowie und 3 Minuten für Fraktionslose. Für Beratungen zum Bezirkshaushaltsplan gelten die Redezeiten von Großen Anfragen.

 
 

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