Drucksache - 0936/XXI
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert weiterhin die Einrichtung einer Schlichtungsstelle am Jobcenter Neukölln und hält am Beschluss vom 26.9.2018 (Drs. Nr.: 0651/XX) fest.
Mit der Einführung des Bürgergelds ist eine Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zum Kooperationsplan (ehemals Eingliederungsvereinbarung) vorgesehen. Das Bezirksamt wird gebeten, in der Trägerversammlung und in der Berliner Arbeitsgruppe zur Einführung des Bürgergelds darauf hinzuwirken, dass
Die Bezirksverordnetenversammlung bzw. ihre zuständigen Ausschüsse sind über die Beratungsergebnisse in der Trägerversammlung und der Arbeitsgruppe frühzeitig zu informieren.
Sollte das Schlichtungsverfahren gem. § 15a SGB II am Jobcenter Neukölln nicht in dieser Form umgesetzt werden können, ist gemäß der Beschlusslage zur Drs. Nr. 0651/XX eine weitere Schlichtungsstelle für sonstige Meinungsverschiedenheiten einzurichten. |
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