Drucksache - 0891/XXI  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2022 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
3_38_Nachweisung_Abschluss_2022_Endfassung
4_Überschreitungen 2022_Bezirke
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

überplanmäßige Ausgaben 0,00 EUR

 

außerplanmäßige Ausgaben 90.622,58 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 5.140.699,31 EUR

 

Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen llen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die anliegende Nachweisung enthält die Darstellung nach § 5 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2022/2023 der Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen, die die Betragsgrenze von 50.000 € überschreiten, sowie eine buchungsstellenscharfe Zusammenstellung der geleisteten Haushaltsüberschreitungen unterhalb dieser Betragsgrenze.

 

Rechtsgrundlagen: Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1, § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, § 5 Abs. 3 HG 22/23

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2022.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin-Neukölln, 26. Juni 2023

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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