Drucksache - 0874/XXI  

 
 
Betreff: Fristversäumnis und Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch das Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Hohmann, ChristianHohmann, Christian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 0874/XXI

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
  2. Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?
 
 

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