Drucksache - 0856/XXI  

 
 
Betreff: Energetische Sanierung Jugendeinrichtungen - Fördermittel nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneJugendhilfe
Verfasser:Dr. Worschech, SusannKringel, Ino
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
12.10.2023 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
15.11.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Jug
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das neu aufgelegte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Finanzierung der dringend benötigten energetischen Sanierung der Gebäude der bezirklichen Jugendeinrichtungen genutzt werden kann.

Bei positivem Prüfergebnis sind die Interessenbekundungen bis zum 15. September 2023 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einzureichen. Die Prüfung ist so zu priorisieren und planen, dass die Interessenbekundungen fristgerecht erfolgen können.

Der Jugendhilfeausschuss ist über das Prüfergebnis rechtzeitig vor Fristablauf zu informieren.

 

Begründung: Die Gebäude der Jugendeinrichtungen in Neukölln weisen einen deutlichen Sanierungsbedarf auf; insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung. Hierzu sind alle erreichbare finanziellen Mittel zu aktivieren und nutzen. Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Dies schließt Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen/Experten ein. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Neukölln sollte sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen.

 
 

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