Drucksache - 0846/XXI
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Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, alle abgestimmten, bereits angeordneten bzw. finanzierten Verkehrswendeprojekte zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs auch weiter umzusetzen. Ferner soll sich das Bezirksamt gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt dafür einsetzen, dass diese ihre destruktive Blockadehaltung gegenüber allen Vorhaben, die den Autoverkehr auch nur minimal beeinträchtigen könnten, aufgibt und entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes ihre Planungs- und Finanzierungsaufgaben sofort wiederaufnimmt.
Begründung: Die SenMVKU hat den Bezirken gegenüber mitgeteilt, dass "die neue Hausleitung künftig andere Maßstäbe an die Straßenaufteilung setzen" werde. Bis zu einer Entscheidung über künftig geltende Kriterien werde die SenMVKU keinerlei Stellungnahmen Prüfungen, oder Anhörungen mehr vornehmen. Zudem solle auch die Umsetzung von bereits geprüften, angeordneten und finanzierten Projekten gestoppt werden, wenn sie den Wegfall von einem oder mehreren Fahrstreifen zur Folge haben, und/oder den Wegfall von Parkplätzen (ein einziger reicht schon aus) zur Folge haben oder Tempo 30 proaktiv von Amts wegen beinhalten. Lediglich Planungen von Ampeln bzw. Projekte der Unfallkommission dürften noch ausgeführt werden. Mit dieser Bitte priorisiert die CDU-geführte Senatsverwaltung nicht etwa nur, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, welche der dringend notwendigen Projekte zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Sondern der Senat riskiert jahrelangen Stillstand sowie den Verfall von Fördergeldern in Millionenumfang. Nicht zuletzt missachtet der Senat so die derzeit gültigen Vorgaben des Mobilitätsgesetzes. Die BVV fordert daher von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ein, zum versprochenen Miteinander von Senat und Bezirken zurückzukehren und der gemeinsamen Aufgabe wieder nachzukommen, den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen und die Sicherheit besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass alle in Neukölln geplanten Radinfrastrukturprojekte wie vorgesehen umgesetzt werden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28.06.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass alle in Neukölln geplanten Radinfrastrukturprojekte wie vorgesehen umgesetzt werden. Das Bezirksamt hat sich nach Bekanntwerden der Überprüfungspläne intensiv für die weitere Umsetzung der geplanten und insbesondere die in diesem Jahr noch zur Umsetzung anstehenden Radverkehrsanlagen im übergeordneten Straßennetz eingesetzt. Es wird in diesem Zusammenhang u.a. auch auf die Beantwortung der Große Anfrage Drs. 0859/XXI bzw. 0860/XXI verwiesen.
Die SenMVKU teilte mit Schreiben vom 17.07.2023 mit, dass das Vorhaben in der Hermannstraße (2. BA zwischen Thomas- und Werbellinstraße) weitergeführt werden kann. Mit Schreiben vom 20.07.2023 wurde dies auch für das Vorhaben in der Sonnenallee (zwischen Krebsgang und Bezirksgrenze) bestätigt, allerdings mit notwendigen Umplanungen. Eine Umsetzung in diesem Jahr ist damit ausgeschlossen. Die Mittel für den weiteren Umbau der Weserstraße zur Fahrradstraße waren durch die SenMVKU bereits vorher wieder freigegeben worden. Für das Vorhaben in der Stubenrauchstraße (zwischen Neuköllner Straße und Massantebrücke) erfolgte keine Freigabe. Es wurde seitens der SenMVKU eine Überarbeitung der Planung angekündigt.
Das Bezirksamt wird sich zur Erreichung der Ziele der Mobilitätswende weiterhin intensiv für die bestehenden wie auch die künftigen Radverkehrsplanungen einsetzen und sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 29.08.2023
Gerrit Kringel Jochen Biedermann stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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