Drucksache - 0823/XXI
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In der mündlichen Anfrage zur Überbelegung von Neuköllner Schulen antwortete in der BVV-Sitzung am 24.05.23 das Bezirksamt wie folgt: „Unter Berücksichtigung der bestehenden Bau- bzw. Betriebsgenehmigungen und dem damit verbundenen Bestandsschutz liegt nach Kenntnis des Eigentümers keine Überbelegung der Neuköllner Schulen vor.“ (Drs.Nr. 0812/XXI) Leider werden keine konkreten Zahlen benannt, um diese Tatsache zu untermauern.
Frage 1: Ich bitte Sie um eine Auflistung der Neuköllner Schulen mit folgenden Informationen: Name der Schule, Anzahl der Personen, für die eine Betriebsgenehmigung vorliegt, tatsächliche Belegung der Schulen.
Frage 2: Brandsicherheitsschauen werden als eine der Maßnahmen benannt, die dem Brandschutz an Schulen Rechnung tragen. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Brandsicherheitsschauen darf fünf Jahre nicht überschreiten. Ich bitte um eine Auflistung aller Neuköllner Schulen mit dem Datum der letzten Brandsicherheitsschau. |
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