Drucksache - 0818/XXI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung Bibliotheken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BiKuSportBA/BiKuSport
  Korte, Karin
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Beschluss

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Zielvereinbarung „Bibliotheken“ zuzustimmen.

 

Ausgehend von dem vom Senat am 20.07.2021 beschlossenen Bibliotheksentwicklungskonzept hat eine AG mit Vertreter*innen der Bezirke, der zuständigen Senatsverwaltung sowie der Senatskanzlei vom April 2022 bis März 2023 eine Zielvereinbarung ausgearbeitet.

Übergeordnetes Steuerungsziel ist, die Bibliotheken als Dritte Orte stadtweit zu stärken. Dies wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass Bürger*innen stadtweit wohnortnah und barrierefrei an Bildungs- und Kulturangeboten der Bibliothek teilhaben können.

Im Prozess der Erarbeitung wurden Indikatoren identifiziert, die einerseits überprüfbar sind als auch der übergeordneten Zielsetzung dienen. Die Basis für die Berechnung der Ausgangslage bildeten Grund- und Leistungsdaten des Jahre 2019 des Verbunds öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB). Die Indikatoren beziehen den Blickwinkel der Bürgerschaft und der Mitarbeitenden mit ein.

 

Indikator 1 – Veranstaltungsquotient

Basis: 74,3 Veranstaltungen pro 10.000 Einwohner*innen

Prämisse: eine Vollzeit-VZÄ kann 47 Veranstaltungen im Jahr durchführen.

Leistungsziel 2024 – 78 Veranstaltungen, 2025 – 82 Veranstaltungen, maximale Ausbaustufe für die Weiterführung der Zielvereinbarung 89 Veranstaltungen

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslagen in den Bezirken heißt dies für Neukölln bei vollständiger Zumessung der Ressourcen einen Zielwert von 73,4 Veranstaltungen pro 10.000 Einwohner*innen (Steigerung der Basis 2019 um 12,6 %). Da eine Summe von 1,54 Mio. € noch unter dem Haushaltsvorbehalt steht, würde ansonsten nur der Zielwert von 68,4 (Steigerung der Basis 2019 um 6,1 %) zu erreichen sein.

Berlinweit werden 48 VZÄ benötigt. Davon entfallen zugesichert in 2023 2,5 VZÄ auf Neukölln, weitere 3,5 VZÄ stehen wie beschrieben unter Haushaltsvorbehalt.

Weiterhin werden berlinweit 200.000 € zusätzliche Sachmittel für die Programmgestaltung notwendig, da das Bibliotheksentwicklungskonzept 0,20 Euro pro Einwohner*in als Qualitätsmaßstab festsetzt. Von diesen ab 2023 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln werden in Abhängigkeit der Einwohneranzahl 17.328 € auf Neukölln entfallen.

 

Indikator 2 – Kooperationsquotient

Hierunter wird die verbindliche Kooperation mit externen Partnern im Sozialraum verstanden, die die Angebote der Bibliotheken auch unabhängig der Standorte befördert und um damit unterschiedlichste Zielgruppen zu erreichen.

Leistungsziel: je 15.000 Einwohner*innen eine Kooperation, je Region jedoch mindestens eine Kooperation

Da hierzu noch keine Basiszahl aus 2019 vorhanden ist, ergibt sich der Maßstab vom Ziel aus.

D.h. Neukölln soll im Jahr 2025 über 22 Kooperationen verteilt auf 12 Regionen verfügen.

Hierzu wird eine VZÄ pro Bezirk vorgesehen, die die strategische und konzeptionelle Entwicklung von Veranstaltungen und Angebotsformaten zur Einbindung unterschiedlicher Zielgruppen verantwortet.

 

Indikator 3 – Fortbildungsstunden

Ausgehend vom Bibliotheksentwicklungsplan wurden als maximaler Wert 6 Fortbildungstage (= 48 Fortbildungsstunden) pro Vollzeitmitarbeitenden als Zielwert benannt. Ausgehend von der Basis in 2019 von 3,7 Fortbildungstagen sehen die Steigerungsstufen wie folgt aus: 2023 vier Fortbildungstag, 2024 fünf Fortbildungstage. Die qualitative Weiterentwicklung dieses Indikators soll im Verlauf der Zielvereinbarung folgen.

Ausgehend von der Freistellung für diese Fortbildung ergibt sich rechnerisch eine Personallücke von 0,5 VZÄ für Neukölln zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten im selben Umfang. Hier ergab sich für andere Bezirke ein maximaler Wert von einer VZÄ.

 

Indikator 4 – Einwohnendenbezogener Personalfaktor

Im Bibliotheksentwicklungskonzept wurde als aufgabenangemessene Personalausstattung der Zielwert „eine VZÄ je 3.000 Einwohner*innen“ formuliert. Für die hier in Rede stehenden Angleichung auf ein stadtweites Mindestmaß kann dies noch nicht als bindende Vorgabe angesehen werden, jedoch als Orientierung dienen. Mit der Zielvereinbarung soll in 2025 ein Mindestwert von 0,6 VZÄ je 3.000 Einwohner*innen erreicht werden. Grundlage bildet der Medianwert von 0,51 VZÄ an Personalausstattung pro 3.000 Einwohner*innen. Die Bezirke haben hier eine sehr unterschiedliche Personalausstattung, gleichwohl gilt es auch stadtweite Qualitätsziele zu erreichen.

Aus diesem Grund werden die bereits durch die AG Ressourcensteuerung im Juli 2022 vorgesehenen 25 Stellen linear auf die Bezirke verteilt. Gleichfalls sieht die Zielvereinbarung vor, dass für die strategische und organisatorische Weiterentwicklung einer Stelle im höheren Dienst geschaffen werden soll.

In einem zweiten Schritt werden weitere 24 Stellen unterschiedlich auf die Bezirke verteilt, um die starke Spreizung in der Personalausstattung in den Bezirken je Einwohnerzahl zu reduzieren.

Hier erhält Neukölln 6 VZÄ.

Gleichfalls bekennt sich jeder Bezirk dazu, die Stellenpläne im Fachbereich Bibliotheken stärker auszunutzen, d.h. befristete Beschäftigungen im Rahmen von Stellenanteilen zu nutzen und auf Besetzungssperren zu verzichten.

 

Indikator 5 – Selbstverpflichtung – Bezirksspezifische Entwicklung

Während die Indikatoren 1 bis 4 die gesamtstädtischen Ziele im Fokus haben, gilt es auch bezirkliche Unterschiede zur Erreichung des Bibliotheksentwicklungskonzepts zu berücksichtigen.

 

Hier fließen Neukölln 89.600 € zu, die auch als 1,5 VZÄ Potentiale genutzt werden können. Für den Bezirk Neukölln ist aufgrund des Mangels an bestehender Bibliotheksfläche ein Schwerpunkt die hinausreichende Bibliotheksarbeit zu erweitern. Dies wird aktuell in einem Modell mit einem Drittmittelgeförderten Projekt im QM Flughafenstraße erprobt und kann auch auf andere Regionen mit einer Unterversorgung adaptiert werden.

 

Weiteres Vorgehen

Die Zielvereinbarung trägt dem Umstand Rechnung, dass die öffentliche Bibliothekslandschaft aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in den Bezirken aber auch aus der Bezirksfusion in 2001 sehr differieren. Insoweit ist das maßgebliche Ziel eine Annäherung an einen stadtweiten Standard zu erlangen. Die Zielvereinbarung sieht daher auch keine Sanktionen vor, vielmehr greifen die Indikatoren fachliche Maßgaben des in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Bibliotheksentwicklungskonzepts auf. Es besteht eine klare fachliche Selbstbindung die hier vorgenannten Ziele auch zu erreichen.

Es ist geplant im Ausschuss für Bildung und Kultur am 06.06.2023 die operative Umsetzung bzw. entsprechende Planungen vorzustellen.

 

Berlin-Neukölln, 23. Mai 2023

 

 

Martin Hikel Karin Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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