Drucksache - 1707/XX  

 
 
Betreff: Stärkung der Position des/der Integrations-/Migrationsbeauftragten in Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneIntegration
Verfasser:Szczepanski, BerndTanana, Samira
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Integration Ausschussberatung
11.06.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.06.2020 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Int
Ausschuss Beschluss
Mitteilung vertagt 1
Mitteilung vertagt 2
Beschluss

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, anlässlich der Neuausschreibung die Gelegenheit zu nutzen, die Stelle der/des Integrations-/Migrationsbeauftragten durch eine klare Aufgabenbeschreibung zu stärken. Dabei sollen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht u Evaluation des PartIntG vom Februar 2019 Berücksichtigung finden:

 

Der/die Bezirksbeauftragte für Integration und Migration wird nach Anhörung der örtlichen Migrantenselbstorganisationen vom Bezirksbürgermeister/von der Bezirksbürgermeisterin benannt. Zu den zentralen Aufgaben des/der Bezirksbeauftragten gehören lt. PartIntG die Steuerung der Integrationspolitik des Bezirks, insbesondere:

 

  1. Anregungen und Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Beschlussvorlagen sowie Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf den Abbau von Integrationshemmnissen sowie die Förderung und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund haben.
  2. Der/die Bezirksbeauftragte wirken darauf hin, dass bei allen wichtigen Vorhaben, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.
  3. Leitung des bezirklichen Migrationsbeirats und Ansprechpartner*in des Integrationsausschusses der BVV
  4. Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung mit dem Ziel, dass Verwaltung zunehmend die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt (diversitätsorientierte Organisationsentwicklung).
  5. Ansprechpartner*in für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen.
  6. Flüchtlings- und/oder Ehrenamtskoordination, die in seinen/ihren Aufgabenbereich fällt.
  7. rderung der migrantischen und antirassistischen Zivilgesellschaft durch Aufbau von Netzwerken und Strukturen
  8. Der/die Beauftragte für Integration und Migration ist direkt dem/der Bezirksbürgermeister*in unterstellt.

 

Begründung: Neukölln ist nach wie vor stark durch Zuwanderung geprägt, auch wenn sich diese in den letzten Jahren verändert hat. Geflüchtete, die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und Initiativen zu ihrer Unterstützung im Bezirk, der Zuzug von Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern mit unterschiedlichen Bedarfen, die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung, Mehrsprachigkeit und „Interkulturelle Öffnung“ - das alles sind de facto Zuständigkeiten einer/eines Integrationsbeauftragten. Sie festzuschreiben, würde ihrer/seiner Arbeit den Rahmen und die Kompetenzen geben, die zur Ausübung ihrer/seiner Arbeit im BA und Bezirk nötig ist.

 
 

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