Drucksache - 1698/XX
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dort, wo es möglich ist, auf die Laubentfernung verzichtet wird. Zudem soll die Laubbeseitigung statt maschinell nach Möglichkeit mit Handrechen durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, sollen zukünftig mit Strom betriebene Geräte verwendet werden.
Begründung: An geeigneten Orten soll nach dem „Handbuch gute Pflege“ auf die Laubentfernung verzichtet und stattdessen Laub zur Naturdüngung und als Schlupfwinkel für Kleintiere in den Grünanlagen belassen werden. Zudem sollte bei der Laubentfernung überwiegend die Nutzung von Handrechen nach Möglichkeit Vorrang haben. Die mit herkömmlichen Motoren betriebenen Geräte sind wegen des erzeugten Lärms und der verursachten Emissionen von insbesondere Schadstoffen stark belästigend und gesundheitsschädlich, insbesondere auch für die mit ihnen hantierenden Arbeiter*innen, weshalb diese durch mit Strom betriebene und leisere Geräte ersetzt werden sollen. |
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