Drucksache - 1640/XX  

 
 
Betreff: Aussetzung der Sanktionen im Jobcenter Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESoziales und Bürgerdienste
Verfasser:Hammer, DorisSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Ausschussberatung
11.02.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Jobcenter intensiv dafür einzusetzen, dass bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung der §31 bis §32 (Pflichtverletzungen) im SGB II das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitgehend ausgelegt wird. Dementsprechend sollen Sanktionen bis auf weiteres ausgesetzt werden. Auch Kürzungen der Kosten der Unterkunft aufgrund von Pflichtverletzungen sollen nicht mehr zulässig sein. Ebenso sollen laufende Sanktionen vorfristig beendet werden. Dies gilt insbesondere auch für unter 25-Jährige, auch wenn das Urteil selbst die Sanktionen von unter 25-Jährigen nicht zum Gegenstand hatte.

 

Begründung: Bis zur gesetzlichen Klärung und Neureglung der entsprechenden Paragraphen sollte auch das Jobcenter Neukölln, wie z.B. in Essen und Bremen, die Sanktionspraxis aussetzen. Insbesondere sollen keine Sanktionen in die Kosten der Unterkunft erfolgen um Wohnungsverlust zu vermeiden. Dies wäre auch eine Entlastung der Mitarbeiter*innen, da aktuell keine eindeutige Rechtssicherheit besteht und mit einem nicht unerheblichen Anstieg von Widerspchen gerechnet werden muss. Zumal auch das EuGH in seiner Entscheidung vom 21.11.2019 im Zusammenhang mit einem Antrag zum AsylbLG feststellte, dass ein Existenzminimum nicht gekürzt werden darf.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen